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Wohnen im AlterWarum die Immobilienbranche jetzt handeln sollte

3 min

Seniorengerechtes Wohnen verdient eine hohe Aufmerksamkeit.

Kommunen und private Eigentümer sitzen auf ungenutzten Potenzialen – Neue baurechtliche Spielräume und Förderinstrumente ebnen den Weg.

Deutschland altert rasant. Allein in Köln wird die Zahl der über 80-Jährigen bis 2050 um rund 34 Prozent steigen, der Bedarf an Pflegeplätzen wächst von gut 7.200 auf über 11.600. Ähnliche Entwick­lungen zeigen sich bundesweit. „Wohnen im Alter“ wird oft noch mit klassischen Pflegeheimen verbunden. Dabei hat sich die Lebenswirklichkeit verändert: Ältere Menschen wollen möglichst lange selbst­bestimmt in einer normalen Wohnum­gebung leben – mit bedarfsgerechter Unterstützung vor Ort. Servicewohnen, betreute WGs, Tagespflege oder ambu­lant versorgte Quartierswohnungen ste­hen für diese Entwicklung. Sie setzen auf Wahlfreiheit statt Rundumversorgung – benötigen aber geeignete Flächen. Gleich­zeitig bleibt der allgemeine Wohnraum­bedarf hoch. Seniorengerechtes Wohnen verdient dennoch hohe Aufmerksamkeit, zumal die Rahmenbedingungen aktuell günstig sind.

Die Politik reagiert – Köln macht es vor

Dass das Thema in der Stadtentwicklung angekommen ist, zeigt ein aktueller Rats­beschluss der Stadt Köln. Seit September 2025 werden Pflegeeinrichtungen und Servicewohnen bei der Vergabe städti­scher Grundstücke ausdrücklich privilegiert, bei Großprojekten ab 500 Wohn­einheiten ist die Planung vollstationärer Dauerpflege sogar verpflichtend. Das Sig­nal ist klar: Seniorengerechtes Wohnen ist Bestandteil moderner Quartiersentwick­lung. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Po­tenziale zu nutzen und Projekte voranzu­bringen“, sagt Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen.

Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen.

Erhebliche Potenziale im Bestand

Unterschätzt wird häufig, welche Mög­lichkeiten bereits vorhandene Gebäu­de und Flächen bieten. Drei Beispiele: Leerstehende Einzelhandelsflächen in den Innenstädten, wo der stationäre Handel unter dem Onlinehandel leidet und ganze Straßenzüge veröden. Seniorengerechtes Wohnen kann hier doppelt wirken – ältere Menschen wollen mittendrin leben und sie bringen Kaufkraft und Leben zurück in die Zentren. Freiwerdende Krankenhäuser, die im Zuge der laufenden Krankenhaus­reform ihre bisherige Nutzung verlieren. Die vorhandene Infrastruktur und die oft zentrale Lage machen sie zu idealen Kan­didaten für Pflege- und Wohnkonzepte. Leerstehende Büro- und Gewerbeflächen, die sich vom Servicewohnen über betreu­te Wohngemeinschaften bis hin zu Tages­pflegeeinrichtungen umnutzen lassen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Potenziale zu nutzen und Projekte voranzubringen.
Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen

Der Wohnungsbauturbo als Beschleuniger

Die Realisierung solcher Vorhaben ist bis­weilen zeitaufwändig und komplex. Doch der Gesetzgeber hat die Hürden zuletzt deutlich gesenkt. Mit dem seit Oktober 2025 geltenden § 246e BauGB können Gemeinden bis Ende 2030 von planungs­rechtlichen Vorgaben abweichen, wenn Wohnraum geschaffen wird. Ergänzend wurden die Befreiungsmöglichkeiten in bestehenden Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich erweitert. Ein langwieriges Bebauungsplanverfah­ren ist damit in vielen Fällen entbehrlich. „Die neue Fristenregelung ist Anreiz und Verpflichtung zugleich. Wenn Verwaltung und Praxis zusammen anpacken, kann der Bau-Turbo tatsächlich als greifbare Beschleunigung wirken“, sagt Dr. Mahdad Mir Djawadi, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen.

Dr. Mahdad Mir Djawadi, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Lenz und Johlen.

Ganzheitliche Beratung als Schlüssel

Gerade weil öffentliches Bau- und Planungsrecht, Fördermittelrecht, Brandschutz, Heimrecht, Vertragsgestaltung, Steuerrecht und Finanzierung hier un­mittelbar ineinandergreifen, ist eine in­terdisziplinäre rechtliche Beratung ent­scheidend. Wer die verschiedenen Fäden frühzeitig zusammenführt, vermeidet Rei­bungsverluste, nutzt Fördermöglichkeiten optimal und bringt Projekte zügig in die Umsetzung. Die Potenziale sind enorm. Wer sie jetzt erkennt, kann dringend be­nötigten Wohnraum für Seniorinnen und Senioren schaffen und zugleich brachlie­gende Immobilien einer sinnvollen, zu­kunftsfähigen Nutzung zuführen.

Infos & Kontakt

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Gustav-Heinemann-Ufer 88, 50968 Köln

Tel.: 0221/973002-0

www.lenz-johlen.de