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Flug fällt aus Was tun bei einer Annullierung?

Flugausfall So hilft Flightright bei der Entschädigung

Endlich stehen die Ferien vor der Tür und mit ihnen die Familienreise in den sonnigen Süden. Wir – mein Mann, mein Kind und ich – wollten meine Verwandtschaft in Nessebar, Bulgarien, besuchen. Also buchte ich für uns drei einen Direktflug von Leipzig nach Burgas. Kostenpunkt: 150 Euro pro Person.

Am Flughafen Leipzig angekommen, der Schock. Unser Flug wurde ohne Vorwarnung ersatzlos gestrichen. Die Reise fiel also sprichwörtlich ins Wasser.

Da wir uns jedoch auf den Urlaub freuten, buchten wir kurzerhand einen Ersatzflug drei Stunden später. Insgesamt zahlten wir dafür stolze 1.050 Euro.

Natürlich wollte ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Daher kontaktierte ich nach unserem Urlaub sowohl die Fluggesellschaft als auch Flightright.

Wie können Fluggastportale bei einem Flugausfall helfen?

Kann ein Flugzeug nicht wie geplant abheben und seine Route antreten, ist das für die Passagiere ärgerlich. Jedoch kann es viele Gründe für eine Annullierung geben. Ein Kerosinmangel gehört laut Experten eher nicht dazu.

Jedoch kann es vorkommen, dass technische Probleme den Abflug unmöglich machen. Auch Streiks des Bord- oder Bodenpersonals am Flughafen, Unwetter oder gar Vogelschlag sind häufige Gründe für einen gestrichenen Flug.

In unserem Fall war es ein technischer Defekt, der zur Annullierung des Flugs führte. Um die uns zustehende Entschädigung sowie die Kostenerstattung der Ersatzbeförderung zu erhalten, kontaktierte ich also nach unserem Urlaub die Airline Bulgaria Air.

Im Online-Kostenerstattungsformular konnte ich jedoch zunächst nur unsere Flugdaten angeben. Eine Möglichkeit, die Rechnung für den Ersatzflug hochzuladen, gab es nicht.

Da mir in Online-Foren keine Hoffnung auf eine schnelle Reaktion seitens der Fluggesellschaft gemacht wurde, wandte ich mich zeitgleich an Flightright.

Das Legal-Tech-Unternehmen prüft die Ansprüche von Fluggästen bei Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung sowie weiteren Flugproblemen. Das klappt innerhalb weniger Minuten, indem man das Online-Formular ausfüllt.

Wie können Fluggäste ein Fluggastportal beauftragen?

Damit Flightright meinen Fall übernehmen konnte, musste ich lediglich ein paar einfachen Schritten folgen:

  • Klick auf „Flugausfall / Umbuchung
  • Eingabe des ursprünglichen Start- und Zielflughafens
  • Eingabe des geplanten Starttermins
  • Wahl zwischen Direktflug und Flug mit Zwischenstopp
  • Eingabe des Zeitraums, in dem über die Flugänderung informiert wurde
  • Angabe der Anzahl der Reisenden

Zum Schluss hinterließ ich meine E-Mail-Adresse und bestätigte damit, dass das Fluggastportal meine Ansprüche prüfen sollte.

Noch am gleichen Tag erhielt ich eine Nachricht. Meiner Familie standen laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung pro Person 250 Euro Flugausfallentschädigung zu.

Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, brauchte Flightright nur noch meine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular wurde mir per E-Mail zugesandt. Ich druckte es aus, unterschrieb es und lud es im Online-Portal des Unternehmens hoch.

Rund zwei Tage später erreichte mich die Bestätigung, dass meine Vollmacht angekommen sei. Innerhalb der nächsten Tage schickte Flightright Bulgaria Air also die Forderung, mir eine Entschädigungszahlung zukommen zu lassen.

Wie reagieren Fluggesellschaften auf Forderungen von Fluggastportalen?

Inzwischen wissen viele Fluggesellschaften: Fluggastportale wie Flightright kämpfen für das Recht ihrer Kunden. Dabei schrecken sie auch vor dem Gang vor Gericht nicht zurück. Um diesen zu vermeiden, akzeptieren die Airlines in der Regel die Entschädigungsforderungen. Allerdings kann das einige Monate dauern.

In meinem Fall erhielt ich rund zwei Wochen später eine Nachricht von Bulgaria Air. Man wolle die entstandenen Kosten für den Flugausfall übernehmen. Ich solle daher die Rechnung für die Ersatzbeförderung einschicken. Diese bekäme ich zu 100 Prozent erstattet.

Nochmals zwei Monate später meldete sich auch Flightright. Meiner Erstattungsforderung wurde seitens der Airline stattgegeben. Meine Familie erhielt dreimal 250 Euro. Abzüglich der Erfolgsprovision von bis zu 30 Prozent, die das Fluggastportal erhält, sind es also insgesamt 525 Euro.

Impressum

Flightright GmbH
Revaler Straße 28
10245 Berlin