München – Der kleine, schwere Mann versteckt sein Gesicht zum Prozessauftakt nicht vor dem Blitzlichtgewitter, das den Angeklagten im Gerichtssaal erwartet. Interessiert sieht sich der Hilfspfleger um. Erst zum Ende der mehr als einstündigen Anklageverlesung stützt er den Kopf immer wieder auf seine Hände und reibt sich die Stirn.
Am Landgericht München I hat am Dienstag der Prozess gegen den 38-Jährigen begonnen, der sechs Menschen umgebracht haben soll, denen er eigentlich helfen sollte. Krasse Eigensucht, rücksichtsloses Gewinnstreben und völlige Gleichgültigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Polen Grzegorz W. vor.
Keine Aussage
Zum Prozessauftakt verweigerte der Angeklagte die Aussage. Ihr Mandant werde „weder zu den persönlichen Verhältnissen noch zur Sache Angaben machen“, sagte Verteidigerin Birgit Schwerdt. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl wandte sich daraufhin direkt an den Angeklagten: „Sie können es sich anders überlegen – jederzeit.“

Prozessstart am Landgericht München.
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Nach einem 120-stündigen Pflegekurs war der gelernte Schlosser und Mechaniker von Mai 2015 an laut Anklage in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger tätig - zuständig für die 24-Stunden-Betreuung alter Menschen. Pflegen, so sieht es die Staatsanwaltschaft, wollte er aber nie.
„Ihm kam es beim Antritt seiner jeweiligen Tätigkeit vielmehr darauf an, ungestört die Häuser der durch ihn zu betreuenden, wehrlosen Personen auf stehlenswerte Gegenstände hin zu durchsuchen und sich selbst durch die Begehung von Diebstählen zu bereichern“, sagt die Staatsanwältin. Sie teilt sich das Verlesen des umfangreichen Anklagesatzes mit einer Kollegin.
Motiv: Unzufriedenheit in der Arbeit
Als Motive für den Mord nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass Grzegorz W. mit seiner Arbeit nicht zufrieden war, weil er sie entweder zu anstrengend fand - oder weil er das Haus wegen der permanenten Anwesenheit von anderen Pflegekräften oder Familienangehörigen nicht in Ruhe nach Wertgegenständen durchsuchen konnte. Er habe den Haushalt wechseln wollen, ohne mit einer Vertragsstrafe seiner Agenturen rechnen zu müssen - und seinen wehrlosen Patienten darum Insulin gespritzt. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er im Gegensatz zu seinen Opfern Diabetiker ist.
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„Er stellte dabei seine eigenen Bedürfnisse und sein rücksichtsloses Gewinnstreben in krasser Eigensucht über das Lebensrecht des Geschädigten“, heißt es in der Anklage. Das Leben seines Patienten sei „dem Angeklagten dabei völlig gleichgültig“ gewesen.
Heimtücke und Habgier
Die Anklage geht von Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen aus. Neben den sechs Mordfällen und drei Fällen des versuchten Mordes listet die Anklage auch drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung auf.
Richterin Ehrl wies nach der Verlesung der Anklage darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung infrage kommen könnten - ebenso wie ein Berufsverbot. (dpa)



