Mehr als zweieinhalb Jahre sind seit der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal vergangen, doch die Schuldfrage beschäftigte die Justiz bis jetzt.
Ahr-FlutStaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-Landrat wegen Hochwasser ein

18.04.2024 Walporzheim: Mit schwerem Gerät wird an der Ahr der Wiederaufbau der Bahnstrecke vorangetrieben. Im Juli 2021 hatte die Flutkatastrophe gewaltige Schäden hinterlassen, 135 Menschen kamen ums Leben.
Copyright: dpa
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) zur tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Auch gegen einen Mitarbeiter aus dem Krisenstab seien die Ermittlungen eingestellt worden, teilte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag in Koblenz mit. Zuvor hatte der SWR berichtet. In einer Pressekonferenz am frühen Donnerstagnachmittag wollte die Staatsanwaltschaft weitere Informationen mitteilen.

Jürgen Pföhler (CDU), ehemaliger Landrat des Kreises Ahrweiler
Copyright: dpa
Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit mehr als zweieinhalb Jahren gegen Pföhler und einen Mitarbeiter des Krisenstabs des Kreises wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Pföhler hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, wie sein Anwalt am Mittwoch noch einmal bestätigt hatte. Auch der Mitarbeiter hatte zuvor über seinen Anwalt bestritten, sich strafbar gemacht zu haben.
Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 sind in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben gekommen, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.
Ermittlungen gegen Landrat Pföhler wegen Ahrtal-Flut
Die Ermittlungen zogen sich lange hin: Bereits im August 2021 hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Pföhler eingeleitet hat. Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 schließlich auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Bereits 2023 hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren zu den bisher aufwändigsten der Behörde zähle. Allein die Hauptakten umfassten damals demnach etwa 10.000 Seiten. Der Abschluss der Ermittlungen war mehrfach verschoben worden, unter anderem, weil die Staatsanwaltschaft das Ergebnis des Untersuchungsausschusses im Landtag hatte abwarten wollen. (dpa)