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Airbus und Air France schuldigGericht verurteilt Konzerne nach Absturz mit 228 Toten

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Gerichtsprozess gegen Airbus und Air France in Frankreich

Im Berufungsprozess um den Todesflug Rio-Paris ist das Urteil gefallen.(Archivbild)

Air France und Airbus sind im Berufungsprozess zum Absturz von Flug AF 447 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden.

Die Fluggesellschaft Air France und der Hersteller Airbus sind im Berufungsverfahren zum Flugzeugabsturz von 2009 für schuldig befunden worden. Das Pariser Berufungsgericht sah die Schuld beider Konzerne für den Tod von 228 Menschen als erwiesen an. Die Maschine befand sich auf dem Flug von der brasilianischen Metropole in die französische Hauptstadt. Wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen beide Firmen eine Strafe von je 225.000 Euro festgesetzt. Unter den Opfern befanden sich auch 28 deutsche Staatsbürger. Laut dem Urteil tragen die Fluglinie und der Flugzeugproduzent die alleinige Verantwortung für das Unglück sowie für Entschädigungszahlungen.

Der Flug mit der Kennung AF 447 geriet am 1. Juni 2009 auf der Strecke von Brasilien nach Frankreich in eine schwere Wetterfront und verschwand daraufhin von den Radarschirmen. Der Airbus des Typs A330 stürzte anschließend in den Atlantischen Ozean. Die Bergung der letzten Opfer sowie des Flugdatenschreibers aus einer Tiefe von rund 4.000 Metern gelang erst im Mai 2011.

Vereiste Sensoren und mangelnde Vorbereitung der Crew

Dem Flugzeughersteller Airbus wurde im Verfahren zur Last gelegt, die Konsequenzen eines Defekts der Geschwindigkeitsmesssonden nicht richtig eingeschätzt zu haben. Jene Sonden waren während des Fluges vereist. Der Vorwurf an Air France lautete, die Piloten seien unzureichend trainiert und nicht auf eine Notsituation, wie sie beim Absturzflug eintrat, vorbereitet gewesen. Ein Gutachten von Sachverständigen aus dem Jahr 2012 konstatierte, dass die Besatzung mit der im Grunde kontrollierbaren Situation überfordert war.

Gerichtsprozess gegen Airbus und Air France in Frankreich

Die juristische Aufarbeitung des Todesfluges Rio-Paris zog sich viele Jahre in die Länge. (Archivbild)

Noch vor zwei Jahren hatte ein erstinstanzliches Verfahren mit einem Freispruch für Air France und Airbus geendet. Damals waren die Unternehmen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung entlastet worden. Die damalige Urteilsbegründung lautete, dass zwar teilweise fahrlässiges oder unachtsames Handeln vorgelegen habe, eine direkte kausale Verbindung zum Absturz jedoch nicht nachweisbar sei. Trotzdem wurde im Urteilstext festgehalten, dass Airbus Zwischenfälle mit den Sonden ungenügend verfolgt und relevante Daten nicht weitergegeben habe. Air France, so das Gericht, hätte seine Cockpit-Besatzungen besser über die Problematik mit den Sonden informieren müssen.

Langwieriger Rechtsstreit um die Schuldfrage

Zusätzlich stellte das Gericht eine zivilrechtliche Haftung der beiden Konzerne fest. Sowohl Air France als auch Airbus hatten zuvor jede Verantwortung für den fatalen Flug zurückgewiesen. Gegen das Urteil der ersten Instanz hatte die Anklagebehörde Berufung eingelegt. Im nun stattfindenden Berufungsprozess plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung.

Die rechtliche Klärung des Unglücks erstreckte sich über einen langen Zeitraum. Für die Angehörigen der Opfer war es bereits ein großer Erfolg, dass im Jahr 2022 ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde. Zuvor, im Jahr 2019, war die Eröffnung eines solchen Verfahrens von den zuständigen Ermittlungsrichtern noch abgelehnt worden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.