Beige oder Grau statt bunter Hostel-Fassade – das fordert das Gericht von dem Hostel-Besitzer. Der Bild-Besitzer will seinerseits klagen.
Bürokratie zum Kopfschütteln?Buntes Gemälde an Hostel soll grau oder beige überstrichen werden

Zu bunt für Berlin? Das Kunstwerk am Hostel „Happy Go Lucky“ muss weichen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Stattdessen soll die Fassade grau oder beige gestrichen werden. (Archivbild)
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Bürokratie zum Kopfschütteln oder begründete Beschwerde? Am Berliner Hostel „Happy Go Lucky“ muss die bunte Fassade übermalt werden. Wie unter anderem der „Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)“ berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht der Klage des Ordnungsamts stattgegeben. Die Begründung: Das bunte Gemälde passt nicht ins restliche Stadtbild.
„Happy Go Lucky“-Hostel in Berlin: Bunte Fassade in Charlottenburg muss übermalt werden
Der Entscheidung des Gerichts ist ein mehr als einjähriger Rechtsstreit vorausgegangen. Demnach klagte das Berliner Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf gegen die Hausbesitzer wegen des Fassaden-Bilds „Happy Go Lucky Hearts“, das Wandgemälde an dem Hostel ist auch aus der Stadtbahn sichtbar und passe nicht zum restlichen Stil im Viertel, so das Ordnungsamt. Und das Ordnungsamt bekam nun recht. Jetzt muss der Hauseigentümer entscheiden, ob die Hostel-Fassade beige oder grau wird.

August 2016: Der irische Künstler Dom Browne steht vor seinem Wandgemälde am Berliner Hostel. Nun soll es verschwinden, entschied das Oberverwaltungsgericht. (Archivbild)
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Die Frist für die Entscheidung zum neuen – deutlich unaufgeregteren – Anstrich ist Montag. Gegenüber dem RBB erklärte der Hauseigentümer, dass das umstrittene Kunstwerke aber mittlerweile einem US-amerikanischen Marketing-Unternehmer gehört, der jetzt wohl gegen den neuen Anstrich seinerseits klagen will.
Das Wandbild hat nach Berichten der „Berliner Zeitung (BZ)“ der irische Künstler Dom Brown 2016 gemalt. Demnach ist die bunte Fassade des Hostels am Stuttgarter Platz mit Smileys, Herzen und bunten Schriftzügen auch über die Charlottenburger Grenzen bekannt. (mab)
