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Block-ProzessAngeklagter gesteht Beteiligung und bittet Vater um Verzeihung

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Der angeklagte Israeli sitzt als einziger Beschuldigter in Untersuchungshaft und wird erst in den Gerichtssaal geführt, wenn die Fotografen ihn verlassen haben.

Der angeklagte Israeli sitzt als einziger Beschuldigter in Untersuchungshaft und wird erst in den Gerichtssaal geführt, wenn die Fotografen ihn verlassen haben.

Ein Angeklagter schildert vor Gericht die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark. Der 36-Jährige betont, er habe die Kinder nur retten wollen. 

Im Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Kinder von Christina Block (52) hat einer der Angeklagten erstmals seine Tatbeteiligung eingeräumt – und bat sowohl den Vater als auch die Kinder um Verzeihung. Zugleich richtete der 36-Jährige einen Appell an Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, der als Nebenkläger an diesem Prozesstag nicht anwesend war: „Er soll dem Krieg zwischen den Eltern ein Ende setzen“, sagte der Israeli nach den Worten eines Dolmetschers und fügte hinzu: „Er soll Frieden stiften.“

Der Angeklagte betonte zuvor, es sei aus seiner Sicht keine Entführung, sondern eine Rettungsaktion gewesen. Man habe ihm erzählt, der Vater sei ein schlechter Mensch – und das habe er zu diesem Zeitpunkt geglaubt.

Aufgrund seiner Kampfsporterfahrung habe er den Auftrag erhalten, den Ex-Mann der Hamburger Unternehmerin zu überwältigen. Der Auftrag sei ihm vom Chef der israelischen Sicherheitsfirma erteilt worden, die laut Anklage hinter der Entführung der Kinder steckt. „Das Erste, was ich gemacht habe: Ich sprang auf den Vater“, sagte der Angeklagte.

Flucht zur Grenze

Als der Vater am Boden lag, habe er bemerkt, dass seine Begleiter die Kinder bereits in ein Auto gebracht hatten. Daraufhin sei er selbst zu einem Wagen gerannt. Die Fahrzeuge fuhren anschließend in ein Waldgebiet nahe der deutsch-dänischen Grenze, schilderte der Angeklagte vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg.

Ob die israelische Sicherheitsfirma einen Auftrag für die Entführung bekommen hatte, sagte er nicht. „Meinen Anteil habe ich gemacht“, erklärte der 36-Jährige. Weiter könne er dem Gericht nicht helfen, „selbst wenn ich es möchte“. Er widersprach der Anklage mit Blick auf eine Aussage der entführten Tochter. Sie soll ihn im Auto mit 70- bis 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit erkannt haben. „Das kann nicht sein“, sagte der Angeklagte. Er sei als letzter ins letzte Auto gestiegen, um das Geschehen hinter den Fahrzeugen im Blick zu behalten.

Neben der Hamburger Gastronomie-Unternehmerin und einem 63-jährigen Anwalt der Block-Gruppe ist der 36-Jährige der dritte Hauptangeklagte im Prozess. Laut Anklage soll er gemeinsam mit weiteren Beteiligten den damals zehnjährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen gewaltsam aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark entführt haben.

Auf Zypern verhaftet

Der 36-Jährige wurde Ende September vergangenen Jahres auf Zypern festgenommen und befindet sich seit November in Untersuchungshaft in Hamburg. Christina Block hat den Vorwurf, sie habe die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben, in einer ausführlichen Erklärung vor Gericht entschieden zurückgewiesen.

Am Ende des sechsten Verhandlungstags, am vergangenen Dienstag, begann der 36-Jährige mit seiner Aussage. Er schilderte, in Israel als Ermittler bei einem staatlichen Energieversorger im Einsatz gegen Stromdiebstahl gearbeitet zu haben und privat regelmäßig Kampfsport betrieben zu haben.

Durch einen Freund sei er in Kontakt mit dem Leiter der Sicherheitsfirma gekommen, die laut Anklage für die Entführung der Block-Kinder verantwortlich ist. Er habe sich bereit erklärt, an einer Aktion zur „Rettung“ der Kinder teilzunehmen – nicht aus finanziellen Gründen, wie er betonte.

Jahrelanger Sorgerechtsstreit

Christina Block ist die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“. Seit Jahren kämpft sie um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Im August 2021 behielt ihr Ex-Mann Stephan Hensel (51), der in Dänemark lebt, die Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied zugunsten der Mutter und sprach ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, doch vor der dänischen Justiz konnte Block diesen Anspruch nicht durchsetzen.

Nach der Entführung waren der Junge und das Mädchen nur wenige Tage bei der Mutter. Aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied das Oberlandesgericht, dass die Kinder an ihn zurückgegeben werden müssen. (dpa)