Berlin – Mit der Verlesung der Anklage hat der Prozess gegen den Berliner Rapper Fler (38) vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten begonnen. Die Staatsanwaltschaft twitterte am Mittwochvormittag: „Unsere Kollegin hat in der Hauptverhandlung gerade eben 8! Anklageschriften gegen den Rapper Fler verlesen.“
Nötigung und Sachbeschädigung
Weiter hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Berlin legt dem Angeklagten eine Reihe von Straftaten, u.a. Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last.“ Dazu stellte die Staatsanwaltschaft ein Foto der Tür zum Verhandlungssaal 500. Solche Tweets zum Beginn eines Prozesses zu veröffentlichen, ist für die Staatsanwaltschaft eher ungewöhnlich.
Der Berliner Rapper Fler hat sich vor Gericht nicht zu den ihm vorgeworfenen Straftaten geäußert. Der Verteidiger des 38-Jährigen erklärte, es gehe um „viele kleine Delikte“. Beleidigungen seien im Rapper-Milieu üblich und seien auch Ausdruck der künstlerischen Freiheit.
Beleidigungen seien Ausdruck künstlerischer Freiheit
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpft und beleidigt habe. So soll er eine Nachbarin im Juli 2018 wiederholt mit heftigen Worten tief gekränkt haben. Auf einem Videoportal im Internet habe er im März 2020 einen anderen Rapper als „Bastard“ und „ekeligen Hund“ bezeichnet. Verbal-Attacken hätten sich auch gegen dessen Ehefrau gerichtet. Fler soll laut Anklage auch wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einen Journalisten soll er bedroht haben.
Gemeinsam mit einer Frau soll der Rapper im September 2019 unberechtigterweise eine auf ihn bezogene Verkehrskontrolle der Berliner Polizei gefilmt und über soziale Medien verbreitet haben. Zudem habe er Fotos einer gegen ihn gerichteten Anklageschrift im Internet hochgeladen und damit vor der Verhandlung öffentlich gemacht.
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Fler, der eigentlich Patrick Losensky heißt, und seine Anwälte erklärten vor dem Prozess, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Zudem handele es sich um Vergehen im Bagatellbereich. „Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky – stellvertretend für eine mutmaßliche sog. Clankriminalität – „ein Zeichen gesetzt“ werden.“ (dpa)



