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Rentnerin muss 450 Euro zahlenJungkatze in die Tiefe gestoßen

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ARCHIV - 29.04.2019, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Ein Fußgänger geht am Amtsgericht Düsseldorf vorbei. (zu dpa: «Prozess um Tod einer Katze - vom Balkon gestoßen») Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Prozess um Tod einer Katze in Düsseldorf vor Gericht. (Symbolbild)

Eine Rentnerin versucht angeblich nur, eine Katze zu verscheuchen. Das Tier stürzt aus dem fünften Stock und stirbt.

Weil eine Rentnerin in Düsseldorf eine Katze von ihrem Balkon gestoßen und so getötet hat, muss die 69-Jährige 450 Euro zahlen. Ihrem Gerichtsprozess war die Angeklagte am Donnerstag unentschuldigt ferngeblieben. Ein Richter setzte daher in Abwesenheit einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die Frau fest.

Renternein erscheint nicht vor Gericht

Laut Anklage hatte die Seniorin die Katze mit einem Besen aus ihrer Wohnung im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses gescheucht und vom Balkon heruntergestoßen. Im Ermittlungsverfahren hatte die Rentnerin erklärt, der Streuner sei schon mehrfach zu ihr gekommen und habe in ihrer Wohnung für Chaos gesorgt. Damals habe sich die Katze unter ihrem Bett versteckt. Deswegen habe sie den Besen geholt, um sie zu verscheuchen.

Am Rande der Verhandlung schilderten zwei Nachbarinnen, dass das Jungtier es damals nicht mehr geschafft hatte, sich noch in der Luft zu drehen. Die Katze war aus knapp 15 Metern Höhe mit dem Rücken auf dem Pflaster vor dem Haus aufgeschlagen und verendet.

Der Verteidiger der Rentnerin betonte, dass seiner Mandantin der Tod des Tieres leidtue. Daran äußerten die Nachbarinnen erhebliche Zweifel: Die Rentnerin habe die kleine Katze schreiend über den Balkon gejagt und das Tier dann mit dem Besen über die Balkonbrüstung geschleudert. Anschließend sei sie ungerührt in ihre Wohnung zurückgegangen, ohne sich um das sterbende Tier zu kümmern. Die Rentnerin kann gegen den Strafbefehl noch Einspruch einlegen. (dpa)