Der sechs Monate alte Junge war in einem Duisburger Krankenhaus behandelt worden. Dann verschwand er.
Fahndung beendetMutter nimmt kranken Säugling aus Duisburger Klinik mit

In Duisburg ist ein Baby aus einem Krankenhaus verschwunden (Symbolbild).
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Die Polizei hat bei der Fahndung nach einem Baby, das sich in Lebensgefahr befinden könnte, Entwarnung gegeben.
Der sechs Monate alte Junge war in der Helios St. Johannes-Klinik in Hamborn wegen einer Erkrankung notärztlich behandelt worden, als eine 31-jährige Frau – mutmaßlich die Mutter – mit ihm in der Nacht ohne Absprache verschwand, wie die Polizei mitteilte. Am Dienstag wurden beide in Ungarn gefunden, weitere Details waren zunächst nicht bekannt.
Duisburger Mediziner: Familie darf Behandlung abbrechen
Wegen des Gesundheitszustands des Jungen ging die Polizei von Lebensgefahr aus. Zuerst hatte die „WAZ“ über den Vorfall berichtet. Das Bett, in dem das Kind lag, sei plötzlich leer gewesen, heißt es.
In der Nacht kam es dann gegen 2 Uhr zu einem Großeinsatz der Polizei an der Klinik auf der Straße An der Abtei. Später lief eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Kind und der Frau. Der Wohnort von Mutter und Kind soll den Ermittlern bekannt sein, der Einsatz von Personenspürhunden blieb aber erfolglos.
Wie es dem Baby konkret geht und warum es in der Klinik war, ist nicht bekannt. Die „WAZ“ zitiert Benjamin Berlemann, den Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, mit den Worten: „Das Kind braucht medizinische Unterstützung.“ Der Junge habe Antibiotika über einen Venenzugang bekommen, als er mitgenommen wurde. Es bestehe keine akute Lebensgefahr, aber die Gefahr einer schlechten Versorgung. Daher habe das Krankenhaus die Polizei verständigt, so der Mediziner. Es handele sich jetzt um einen klassischen Kinderschutzfall.
Die Experten der Kinderschutzgruppe seien hinzugezogen worden. Hier arbeiten laut Helios-Website Experten unterschiedlicher Disziplinen – unter ihnen eine Psychologin – mit anderen lokalen Institutionen zusammen. Es geht um Kinder, die möglicherweise Opfer von Gewalt wurden oder bei denen Zeichen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch erkennbar sind.
Berlemann betont gegenüber der „WAZ“ aber auch, dass das Sorgerecht für den Jungen bei der Familie liege und diese das Recht habe, die Behandlung abzubrechen. Das nächtliche Verschwinden sei aber ein unabgesprochenes Abbrechen der Behandlung. (cme/dpa)