Düsseldorf – Die vermeintlich ermordete Frau aus Braunschweig, die nach 31 Jahren quicklebendig in Düsseldorf wieder aufgetaucht ist, hat ihr damaliges Abtauchen genau geplant. Wochen, bevor die damals 24 Jahre alte Studentin verschwand, habe sie bereits eine Wohnung in Gelsenkirchen angemietet und heimlich Geld zur Seite gelegt, teilte die Polizei in Braunschweig am Freitag mit. Die junge Frau nahm damals keinen Koffer mit und ließ alles so aussehen, als sei ihr etwas zugestoßen.
Die Mutter und der Bruder der heute 55-Jährigen hätten fassungslos darauf reagiert, dass ihre Tochter und Schwester noch lebt. Wie die „Braunschweiger Zeitung“ berichtete, schrieben sie der Frau, dass sie stets mit offenen Armen empfangen werde. Die 1984 spurlos Verschwundene hatte bei der Polizei ausgesagt, keinen Kontakt zu ihrer Familie mehr haben zu wollen.
Aus dem Leben gerissen
Wenn jemand aus unerklärlichen Gründen aus seinem bisherigen Heim verschwindet und von Angehörigen als vermisst gemeldet wird, fahndet die Polizei nach ihm. Erwachsene dürfen frei wählen, wo sie leben wollen - auch ohne das der Familie mitzuteilen. Ist der Vermisste nicht in Gefahr - etwa aus Hilflosigkeit nach einem Unfall oder als Opfer eines Verbrechens - ermitteln die Beamten nur den Aufenthaltsort und fragen den Betreffenden, ob er den Angehörigen mitteilen möchte, wo er ist. Bei Minderjährigen, die ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen dürfen, geht die Polizei in jedem Fall von einer Gefahr für Leib oder Leben aus.
In Deutschland bearbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) zentral die Vermisstenfälle. Im Januar 2014 wurden in der BKA-Datei rund 6800 vermisste Personen geführt, etwa die Hälfte davon Kinder und Jugendliche. Erfasst werden Fälle, die sich innerhalb weniger Tage aufklären sowie Vermisste, die bis zu 30 Jahre verschwunden sind. Täglich werden jeweils 250 bis 300 Fahndungen neu erfasst und auch gelöscht. Laut BKA erledigt sich etwa die Hälfte der Fälle innerhalb der ersten Woche, binnen Monatsfrist über 80 Prozent. Drei Prozent der Betroffenen werden länger als ein Jahr vermisst. Bis zu 30 Jahre lang wird nach einem Vermissten gefahndet.
Vermisste Menschen können auch für tot erklärt werden. Diese Erklärung ist in Deutschland nach dem Verschollenheitsgesetz für Angehörige etwa erforderlich, um eine Lebensversicherung ausbezahlt zu bekommen oder ein Erbe antreten zu können. Laut Gesetz kann ein Vermisster nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Kürzer ist die Frist, wenn jemand nach Gefahrensituationen verschollen ist. So kann ein Vermisster nach einem Schiffsuntergang nach sechs Monaten und nach einem Flugzeugabsturz nach drei Monaten für tot erklärt werden. Für die Todeserklärungen ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verschollene zuletzt gelebt hat. Die Zahl der Fälle wird bundesweit nicht statistisch erfasst. (dpa)
