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Grausamer Mord in der SchweizMann erdrosselt und zerstückelt Ehefrau – lebenslange Haft

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Lebenslang lautet das Urteil in einem Femizid-Prozess

Ein 44-Jähriger ist in der Schweiz wegen eines Femizids zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolbild)

Urteil in der Schweiz: Lebenslange Haft für einen Mann, der seine Frau erwürgte und ihre Leiche zerstückelte.

Ein aufsehenerregender Mordprozess in der Schweiz ist mit einem Urteil zu lebenslanger Haft für einen 44-jährigen Mann zu Ende gegangen. Darüber hinaus hat das Strafgericht Basel-Landschaft in Muttenz den Verurteilten zu einer Zahlung von über 500.000 Franken (ungefähr 550.000 Euro) an die Hinterbliebenen der Getöteten verpflichtet, wie von der Nachrichtenagentur Keystone-sda gemeldet wurde. Die Entschädigung ist ebenfalls für die zwei kleinen Kinder des Paares bestimmt.

Die Anklagebehörde führte aus, der Mann habe seine 38-jährige Gattin infolge einer Auseinandersetzung über eine bevorstehende Trennung erwürgt. Im Anschluss soll er den Leichnam mithilfe unterschiedlicher Werkzeuge im Waschbecken zerlegt haben.

Anklage spricht von einem der „grausamsten Femizid-Fälle“

Gemäß der Anklageschrift übergoss der Mann die sterblichen Überreste mit einer potenten Bleiche, welche die Fähigkeit besitzt, DNA aufzulösen. Die Vertreterin der Anklage bezeichnete den Fall vom Februar 2024 im Verlauf des Verfahrens als einen Fall, der „zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz“ zähle.

Die Anwälte des Mannes argumentierten dagegen mit Notwehr. Zur Rechtfertigung wurde vorgebracht, die Gattin habe den Angeklagten vorher mittels eines Messers attackiert. Die Gerichtsentscheidung hat noch keine Rechtskraft erlangt.

Demonstration gegen Femizide vor dem Gericht

Etwa 150 Personen erinnerten vor der Bekanntgabe des Urteils mit Spruchbändern an die getötete Frau. Vor dem Gebäude des Strafjustizzentrums formierten sie eine Kette aus Menschen, um gegen Femizide zu demonstrieren.

Der Begriff Femizid beschreibt die Ermordung einer Frau wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Oftmals werden solche Taten von aktuellen oder früheren Lebenspartnern begangen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.