Laut einem Medienbericht gab es kurz vor König Haralds Tod einen Hinweis auf mögliche Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht.
Tod von König Harald V.Verdacht auf Bruch der Schweigepflicht in Osloer Klinik

Königin Mette-Marit, Königin Sonja, Prinzessin Märtha Louise und König Haakon (l-r) kommen auf den Schlossplatz, um die Menschen zu begrüßen und das Meer aus Blumen und Grußbotschaften zu betrachten, das Trauernde vier Tage nach dem Tod von König Harald V. dort niedergelegt haben.
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Nach einem Bericht der norwegischen Tageszeitung „VG“ ist der Leitung des Osloer Universitätsklinikums kurz vor dem Tod von König Harald V. der Verdacht eines Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht gemeldet worden. Auslöser waren demnach Gerüchte, die vorab über das angebliche Ableben des Monarchen im Umlauf waren und mutmaßlich aus dem Kreis des Krankenhauspersonals stammten.
König Harald verstarb an einem Freitagmorgen um 06.35 Uhr im Osloer Reichshospital, nachdem das norwegische Königshaus bereits am Vortag über den kritischen Zustand des Staatsoberhaupts informiert hatte. Noch am Donnerstagnachmittag ging bei der Datenschutzbeauftragten der zuständigen Gesundheitsbehörde Helse Sør-Øst, Marit Larsen Haarr, ein ernster Hinweis ein.
Oslo: Hinweis auf Schweigepflicht-Verstoß vor Haralds Tod
Ein Hinweisgeber warnte vor der Weitergabe von Unwahrheiten durch Klinikpersonal. Er habe die Nachricht erhalten, der König sei bereits für tot erklärt worden – lanciert worden sei dieses Gerücht angeblich von einer Beschäftigten des Krankenhauses.

König Harald verstarb am Freitagmorgen (28. August) um 06.35 Uhr im Osloer Reichshospital.
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Haarr leitete die Mitteilung unverzüglich an den geschäftsführenden Direktor der Universitätsklinik, Bjørn Atle Lein Bjørnbeth, weiter. In ihrem Schreiben hielt sie laut „VG“ fest: „Was die tatsächlichen Fakten in diesem Fall sind, weiß ich nicht, aber es gibt allen Grund, das Thema Schweigepflicht grundlegend aufzugreifen.“
Klinikleitung wird über möglichen Verstoß informiert
Der Klinikdirektor informierte daraufhin umgehend den Sicherheitschef, die Kommunikationsabteilung sowie den Leibarzt des Königs. Parallel dazu ging in der Presseabteilung ein Anruf mit einem vergleichbaren Hinweis ein.

Nach dem Tod von König Harald trauert Norwegen.
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Gegenüber „VG“ erklärte die Datenschutzbeauftragte, das Einhalten der Vertraulichkeit bei Gesundheitsdaten sei von grundlegender Bedeutung. Hätte tatsächlich jemand die Schweigepflicht gegenüber dem König verletzt, sei es zwingend gewesen, dass die Unternehmensleitung unverzüglich Maßnahmen ergreifen könne.
„Auch der König hat ein Recht auf Privatsphäre“
Haarr fügte hinzu: „In dieser Situation ist es wichtig daran zu erinnern, dass jeder ein Recht auf Privatsphäre hat, auch der König und die Königsfamilie. Die individuellen Gesundheitsdaten gehen Unbefugte nichts an.“ Der eingegangene Hinweis sei jedoch nur „die Spitze des Eisbergs“ gewesen, da sich vergleichbare Behauptungen und angebliche Insiderberichte in den Stunden vor dem Tod des Monarchen massiv über soziale Netzwerke verbreitet hätten.
Das Osloer Universitätskrankenhaus reagierte zurückhaltend auf die Dynamik im Netz. Der Fachdirektor der Klinik, Morten Tandberg Eriksen, teilte mit, dass Spekulationen auf Social-Media-Plattformen grundsätzlich nicht kommentiert würden. Man nehme die Wahrung der Schweigepflicht jedoch außerordentlich ernst.
Eriksen betonte: „Mögliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Patientendaten werden stets im Einklang mit den geltenden Regelungen und internen Routinen verfolgt.“ Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass vertrauliche Informationen die Gesundheitseinrichtung nicht verlassen. (jag)
