Wenn von Mafia die Rede ist, liefert das italienische Strafrecht einen ganz anderen Hebel als das deutsche. In Italien ist die Bildung einer Mafia-Organisation strafbar, in Deutschland gibt es diesen Straftatbestand nicht. Bedeutet das, dass es die Mafia in Deutschland gar nicht geben kann und es sich um "gewöhnliche" kriminelle Organisationen handelt, die auf dem deutschen Staatsgebiet tätig sind?
Die Existenz der Mafia in Italien zu leugnen, wäre absurd. Das Schlüsselelement ihrer juristischen Definition ist, dass die Mafia-Vereinigung ihre Macht gar nicht jedes Mal aufs Neue gewaltsam demonstrieren muss.
Sie hat bereits in der Vergangenheit so viel Schrecken verbreitet, dass sich die Macht eines Clans aus der Furcht, der unterwürfigen Haltung der Opfer und ihrer Verschwiegenheit ergibt. Die Mafia bekommt, was sie will, denn ihre Macht fußt auf einem bereits etablierten System der Unterwerfung.
Diese Bedingungen könnten auch im aktuellen Fall italienischer Gastwirte erfüllt sein, die in Deutschland von Landsleuten erpresst wurden. Angesichts der Fülle mafiöser Verbrechen in der Bundesrepublik ist es auch in Deutschland Zeit für ein Anti-Mafia-Gesetz.
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