Im wohl letzten Verfahren im Zusammenhang mit der NS-Zeit ist eine hochbetagte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord. Die Frage nach dem Sinn beantwortet der Richter eindeutig.
KZ-ProzessManche Taten verjähren nicht

Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht.
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Von Florian Kleist Seit fast 15 Monaten führt Dominik Groß das Verfahren gegen Irmgard F. in Itzehoe. Der Vorsitzende Richter wirkte an den 40 Verhandlungstagen sehr sachlich, orientiert an den Regeln des Rechtsstaats, der Paragrafen und Gesetze. Kühl. Ohne erkennbare Emotionen bei einem Verfahren, in dessen Zentrum Verbrechen und Leid unvorstellbaren Ausmaßes stand. Als er jetzt das Urteil wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof sprach, wurde er persönlich.
Außerhalb des Gerichtssaals sei er oft konfrontiert worden mit Fragen wie: Warum dieser aufwändige Prozess gegen eine 97-Jährige? Sollten die knappen Ressourcen der Justiz nicht für aktuelle Verfahren aufgewendet werden? Worte, die sich auf eine Frage reduzieren lassen: Muss das alles noch sein? „Ja“, laute seine unmissverständliche Antwort, stellte Richter Groß klar: „Weil es Taten gibt, deren Verfolgung nicht verjährt.“
Der Angeklagten ist in ihrer Zeit in Stutthof nicht verborgen geblieben, was dort geschah.
Gestern verurteilte die zuständige Kammer unter seinem Vorsitz die ehemalige Sekretärin im Lager Stutthof zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht sprach Irmgard F., die inzwischen in einem Altersheim im schleswig-holsteinischen Quickborn lebt, der Beihilfe zum Mord schuldig – in mehr als 10000 Fällen. Von Juni 1943 bis April 1945 war sie als Zivilangestellte in der Kommandantur des KZ bei Danzig tätig gewesen. Weil sie zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Als ausgebildete Stenotypistin arbeitete Irmgard F. im Vorzimmer des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Sämtliche Befehle seien dort erstellt worden, sagte Richter Groß: „Der Angeklagten ist in ihrer Zeit in Stutthof nicht verborgen geblieben, was dort geschah.“
Die Sekretärin sei an der entscheidenden Schnittstelle des Lagers tätig gewesen. Sie habe zudem ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Hoppe gehabt und ihn bei der Flucht 1945 sogar bis zum Lager Wöbbelin in Mecklenburg begleitet. Auch, dass er sie in den Jahren nach dem Krieg – auf der Flucht, mit der Angst vor einem Gerichtsverfahren – in Schleswig besucht hatte, sei ein Zeichen der Loyalität vom Irmgard F. gegenüber ihrem Chef gewesen: „Er konnte sich sicher sein, dass er nicht verraten wird.“ Vom Dienstzimmer aus freier Blick auf den Sammelplatz Von ihrem Dienstzimmer aus – das hatte unter anderem ein Ortstermin des Gerichts in Stutthof ergeben – konnte Irmgard F. den Sammelplatz sehen. Hier mussten ankommende Gefangene oft tagelang warten.
Beihilfe zur Ermordung von 10505 Menschen
Das Krematorium war im Herbst 1944 ununterbrochen in Betrieb. Rauch und Gestank breiteten sich über das Lager aus. Es sei, sagte Groß, „schlicht außerhalb jeder Vorstellungskraft“, dass die Angeklagte von den Massentötungen nichts bemerkt habe. Und auch das gehörte zur Beantwortung der Frage nach Schuld und Strafmaß: Hätte Irmgard F. eine andere Handlungsoption gehabt, als die Arbeit im KZ anzunehmen und dieser Dienststelle dann zwei Jahre die Treue zu halten? Die klare Antwort des Gerichts auch hier: Ja. Es habe zwar eine Dienstverpflichtung gegeben, aber dieser habe sie zugestimmt. Auch mit Verweis auf die Biografien anderer Zivilangestellte sagte der Richter: Die Angeklagte hätte jederzeit ihre Anstellung kündigen können.
Konkret legte ihr das Gericht Beihilfe zur Ermordung von 10505 Menschen zur Last. Und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen: unter anderem an den Stutthof-Überlebenden Abraham Koryski und Halina Strnad, die in dem Verfahren per Video-Befragung als Zeugen ausgesagt hatten. Irmgard F. schrieb die detaillierten Kommandanturbefehle, mit denen die Todesmärsche zur Evakuierung des Lagers unter anderem am 25. Januar 1945 organisiert wurden. Abraham Koryski und Halina Strnad gelang die Flucht. Tausende andere starben. Koryski hatte auf die Frage, was er sich für Irmgard F. wünsche, gesagt: „Ich habe keine Rachegefühle. Meine Rache war, dass ich geflohen bin und dass ich jetzt hier sitze und eine Familie habe.“ 1000 Menschen mit Gas getötet, weitere 9500 zu Tode geschunden Mindestens 1000 Menschen wurden in der Zeit, als Irmgard F. in der Kommandantur arbeitete, mit dem Giftgas Zyklon B umgebracht. 9500 weitere seien infolge der bewusst herbeigeführten lebensfeindlichen Bedingungen gestorben, stellte das Gericht fest. Etwa, indem Kommandantur und SS-Mannschaft die Erkrankten sich selber überließen, als eine Fleckfieber-Epidemie ausbrach. Oder indem sie die von Arbeit Geschwächten in „Todesblöcke“ verlegten, ohne medizinische Versorgung und fast ohne Essen. Nachweislich fünf Angehörige von Nebenklägern seien ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gebracht und sofort ermordet worden.
Angeklagte ohne sichtbare Emotionen
Und die Angeklagte? Irmgard F., geboren 1925 im knapp 50 Kilometer von Stutthof entfernten Örtchen Kalthof, saß wie in den 40 vorangegangenen Verhandlungstagen in ihrem Rollstuhl – zwischen ihren Anwälten und einem Vertreter des medizinischen Dienstes. Aufmerksam. Mit dem Blick mal zum Richter, mal zu den Anwälten, mal auf ihren Monitor. Aber ohne erkennbare emotionale Regungen. Nach kaum mehr als einer Stunde war auch dieser Tag im Gericht für sie beendet. Der medizinische Dienst schob sie im Rollstuhl zum Ausgang. Warum sie sich als 17-Jährige dazu entschied, sich für einen Job in einem Konzentrationslager zu bewerben, und warum sie in diesem Umfeld des ständigen Mordens bis zum Schluss geblieben ist, bleibt ein Rätsel.
Irmgard F. hat im Prozess geschwiegen. Nur am letzten Verhandlungstag hatte sie sich zu Wort gemeldet: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist, und ich bereue, dass ich zu dieser Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“ Für die Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager sei es „nur schwer nachvollziehbar“, dass die Haftstrafe gegen Irmgard F. zur Bewährung ausgesetzt worden sei, hieß es nach dem Urteil vom Internationalen Auschwitz Komitee. Mit der Entscheidung habe die deutsche Justiz der Angeklagten zwei Jahre geschenkt, sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. Er forderte die 97-Jährige auf, diese Zeit zu nutzen, um in Schulen oder vor Jugendlichen über ihren Lebensweg zu sprechen – „und zu erklären, wie sie zu einer Verfechterin der nazistischen Ideologie des Hasses und der antisemitischen Gewalt werden konnte“.
