Der Streit um die Stadttauben schlägt seit Monaten Wellen. Nach einem Mehrheitsvotum für die Tötung der Tiere sind Tierschützer entsetzt.
LimburgTierschützer zeigen sich nach Votum für Taubentötung betroffen

Tierschützer zeigen sich nach Votum für Taubentötung betroffen.
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Nach dem Mehrheitsvotum für eine Tötung von Stadttauben in Limburg haben sich Tierschützer betroffen gezeigt. „Uns fehlen im Moment einfach die Worte. Wir sind erschüttert“, hieß es auf der Facebook-Seite des Limburger Stadttaubenprojektes. Der Sonntag, an dem die Wahlberechtigten mehrheitlich per Bürgerentscheid für die Umsetzung eines Beschlusses der Stadtverordneten zur Dezimierung der Taubenpopulation gestimmt hatten, sei ein „ganz schlimmer Tag für das Tierrecht“ gewesen.
Tierschützer entsetzt über Beschluss
Die Mehrheit der Stimmberechtigten in Limburg habe mit ihrer Wahl „das Todesurteil für die Tauben besiegelt“, kritisierte auch Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Tötung der Tiere kommen sollte, kündigte er Strafanzeige an. Die Limburger Stadtverordneten hatten im vergangenen November mehrheitlich entschieden, dass ein Falkner beauftragt werden soll, um die Taubenproblematik zu lösen. Im Gespräch war eine Tötung der Tiere per Genickbruch.
Limburgs Bürgermeister Marius Hahn (SPD) hatte am Vorabend erklärt, die Bürger hätten nun entschieden, „dass die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner, der Tiere betäubt und tötet, reduziert werden soll“. Zugleich machte er deutlich, dass zunächst eine Prüfung anstehe. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof, auf den sich die Stadt berufe, habe mit einer Entscheidung von 2011 die Tötung von Tauben an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter etwa eine entsprechende Population, Gesundheitsgefahren oder Schäden an Gebäuden. Die entsprechende Gestattung des Landkreises zur Tötung von Tauben an zwei Falkner sehe dies ebenfalls vor. Es sei daher „im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit, insbesondere Verhältnismäßigkeit“ auch zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen, wenn es zur Umsetzung komme. (dpa)