Abo

Mädchen in Kandel erstochenEx-Freund aus Afghanistan wegen Mordes angeklagt

Lesezeit 3 Minuten
Kandel

Vor einem Drogeriemarkt in Kandel  sind  Blumen und Kerzen niedergelegt für ein 15-jähriges Mädchen.

Landau/Kandel – Knapp vier Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf ein 15-jähriges Mädchen im pfälzischen Kandel hat die Staatsanwaltschaft ihren Ex-Freund wegen Mordes angeklagt. Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Flüchtling hat den Ermittlungen zufolge am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt plötzlich ein Messer gezogen und sieben Mal auf die junge Frau eingestochen, wie die Staatsanwaltschaft Landau am Mittwoch mitteilte. Das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Ein Stich in die Herzgegend war tödlich, Mia starb kurze Zeit später. Motiv für die Tat sollen übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen sein.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der junge Mann seine Ex-Freundin bestrafen wollte, weil sie sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte und dann mit einem anderen Jungen befreundet gewesen sein soll. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft und äußert sich nach wie vor nicht zu den Vorwürfen. Ein Termin für den Prozess vor dem Landgericht Landau steht noch nicht fest.

Bundesweit Schlagzeilen gemacht

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Seit dem Tod der 15-Jährigen kommt es in Kandel immer wieder zu Demonstrationen von rechtspopulistischen Gruppen und zu Gegendemonstrationen. Bei Demos am 24. März hatte es Übergriffe auf Polizeibeamte gegeben. Angehörige einer linksgerichteten Gruppierung hatten versucht, in Richtung von Demonstrationsteilnehmern des rechtsgerichteten Bündnisses „Wir sind Kandel“ zu gelangen, wie Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Mainz sagte. Die Polizei haben den Durchbruch verhindert, es seien Böller in Richtung der Beamten geflogen, acht seien leicht verletzt worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mittlerweile wurden Lewentz zufolge 20 Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen eingeleitet. Da noch nicht das gesamte Videomaterial der Polizei ausgewertet sei, sei mit weiteren Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu rechnen.

Debatte um Altersfeststellung bei Flüchtlingen

Abseits dessen hatte die Tat des nun angeklagten jungen Mannes auch die Debatte über die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu angefacht. Während der Verdächtige angibt, zum Zeitpunkt der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, geht die Staatsanwaltschaft aufgrund eines medizinischen Gutachtens davon aus, dass er etwa 20 Jahre alt war.

Das Alter ist für den Gerichtsprozess und das mögliche Strafmaß bei einer Verurteilung wichtig. Heranwachsende, die älter als 18 und jünger als 21 Jahre alt sind, können sowohl nach Jugend- wie auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Das hängt davon ab, wie das Gericht die „sittliche und geistige“ Reife eines Angeklagten beurteilt. Geprüft wird nun unter anderem auch, ob die Verhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts öffentlich geführt wird, was bei Heranwachsachsenden die Regel ist. Käme das Gericht anders als die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Verdächtige doch noch Jugendlicher ist, wäre die Öffentlichkeit nicht zugelassen.

Auf Mord steht im Strafrecht für Erwachsene zudem eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Gefängnis, erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, sind maximal 15 Jahre Haft möglich. (dpa)

Rundschau abonnieren