Abo

Polizei ermittelt wegen versuchter TötungMann will eigene Tochter überfahren – 16-Jährige schwer verletzt

2 min
Die Polizei hat einen Mann festgenommen, der versucht haben soll, seine Tochter zu töten. (Symbolbild)

Die Polizei hat einen Mann festgenommen, der versucht haben soll, seine Tochter zu töten. (Symbolbild)

Die schnelle Reaktion des Mädchens rettete ihr womöglich das Leben. Die Polizei macht nun Angaben zu einem möglichen Motiv.

Ein 55-Jähriger hat am Sonntag versucht, seine Tochter mit seinem Auto zu überfahren. Wie die Polizei berichtet, fuhr der Mann gegen 15.30 Uhr in der Dreyer Straße in Weyhe, einem Vorort von Bremen, absichtlich auf seine 16-jährige Tochter und deren 17-jährigen Begleiter zu, in der Absicht, die beiden zu überfahren.

Vater versucht mit Pkw eigene Tochter zu überfahren

Die Tochter sowie deren Begleiter konnten sich den Angaben nach in buchstäblich letzter Sekunde durch einen Sprung hinter einen Baum retten. Der Pkw des Vaters prallte gegen den Baum, kippte dabei um und blieb auf dem Dach liegen, so die Polizei.

Das 16-jährige Mädchen erlitt durch das möglicherweise lebensrettende Ausweichmanöver schwere Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden.

Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung – Familienstreit Auslöser der Tat?

Auch für den 17-jährigen Teenager blieb der Angriff nicht folgenlos, er stand laut Polizei unter Schock. Der 55-jährige Fahrer wurde von den eintreffenden Beamten festgenommen. Gegen ihn werde nun wegen versuchter Tötung ermittelt.

Was den Mann dazu bewog, auf die eigene Tochter loszurasen, blieb zunächst offen. Ein mögliches Motiv könnten laut Polizei „familiäre Streitigkeiten“ sein, die der Tat vorausgegangen waren.

Sollte es zu einer Anklage wegen versuchter Tötung kommen, könnte dem Mann eine Haftstrafe drohen. Für versuchten Totschlag sieht der Gesetzgeber grundsätzlich den selben Strafrahmen wie für den vollendeten Totschlag vor – eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Allerdings eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, den versuchten Totschlag milder zu bestrafen als mit der Untergrenze von fünf Jahren. (pst)