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Messerangriff von IllerkirchbergAngeklagter soll lebenslang in Haft – zunächst keine Abschiebung

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Ulm: Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.

Im Mordprozess um den blutigen Messerangriff in Illerkirchberg wurde am Dienstag ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt.

Zwei Mädchen werden auf dem Weg zur Schule von einem Mann angegriffen. Eine 14-Jährige stirbt. Dieser Fall schockiert die Republik. 

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Staatsanwältin: Zunächst keine Abschiebung von Illerkirchberg-Täter

Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Dienstag am Landgericht Ulm.

„Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland“, sagte sie. „Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.“ Die Verteidigerin des Mannes hatte vor einer Woche vor Gericht erklärt, dass er keine Einwände gegen eine Abschiebung habe.

Angeklagter wollte wohl Eheschließung mit Messer erzwingen

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam.

In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)