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Kritik am SystemMissbrauchsbetroffene verlangen von der Kirche weitere Aufarbeitung

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Heiner Wilmer, Bischof von Münster und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, spricht bei einer Pressekonferenz. Die Deutsche Bischofskonferenz ist das Führungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland. (Archivbild)

Heiner Wilmer, Bischof von Münster und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, spricht bei einer Pressekonferenz. Die Deutsche Bischofskonferenz ist das Führungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland. (Archivbild)

Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche ist noch längst nicht vorbei: Das heben Betroffene hervor – und verweisen auf eine hohe Dunkelziffer.

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz fordert die weitere Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. In Deutschland gebe es schätzungsweise mindestens 30.000 Betroffene, die sich noch nicht gemeldet hätten, sagte der Zweite Vorsitzende Manfred Schmitz am Donnerstag in Köln.

Der Rechtsanwalt hatte vor rund einem Jahr den Fall des Missbrauchsbetroffenen „Hardy“ öffentlich gemacht. Seitdem erreichten ihn jeden Tag zwei bis drei neue Anfragen von Betroffenen, sagte Schmitz. Die Fälle, die er zu hören bekomme, seien oft „bestialischer Missbrauch“.

Auch der Erste Vorsitzende Jens Windel berichtete, er erhalte „rund um die Uhr“ Nachrichten von Betroffenen. Viele seien verzweifelt und äußerten Suizidgedanken.

Kritik an freiwilligen Kirchenzahlungen

Windel, der auch Gründer einer Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim ist, kritisierte das System der freiwilligen Anerkennungszahlungen durch die Kirche. Es fehle an Begründungen, damit die Betroffenen nachvollziehen könnten, wie die Leistungen in ihrem konkreten Fall zustande kämen. Die zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) benötige genug fachkundiges Personal, um Anträge zügig zu bearbeiten. Betroffene gäben wegen der Wartezeiten immer wieder auf.

Bistumsverantwortliche heben hingegen die Niedrigschwelligkeit des kirchlichen Systems hervor. Die UKA prüft lediglich die Plausibilität eines Falles, damit es zur Zahlung kommt – im Unterschied zu Schmerzensgeldprozessen vor Gericht, wo Betroffene Beweise vorlegen müssen.

Anwalt: Betroffene können Rente beziehen

Rechtsanwalt Schmitz kritisierte, dass Bistümer viele Missbrauchsfälle nicht der gesetzlichen Unfallversicherung meldeten. Betroffene, die früher zum Beispiel als Messdiener tätig waren, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine lebenslange Rente der Berufsgenossenschaft.

Bei der Pressekonferenz kamen auch zwei Männer zu Wort, die von sexuellen Übergriffen berichteten, die sie als Kinder erlebten: Klaus Kurz in einem Heim der Niederbronner Schwestern in Bayern, Bob Krichel in einer Gemeinde des Bistums Aachen. Auch sie übten Kritik am System der kirchlichen Anerkennungszahlungen.

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aus zwölf Personen. Sie sollen die Bischofskonferenz bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche beraten. Der Beirat ist in seiner Tätigkeit unabhängig. (kna)