Im Mordprozess um den kleinen Fabian (8) gibt es eine Wende: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Vater – wegen Falschaussage.
Mordfall FabianErmittlungen gegen Vater Matthias R. wegen Falschaussage

Andreas Ohm (l), Anwalt, und die Angeklagte warten im Saal des Landgerichts auf die Fortsetzung des Mordprozesses.
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow spitzt sich die Lage weiter zu. Wie die Staatsanwaltschaft am Rande der Verhandlung vor dem Landgericht Rostock mitteilte, wurde nun ein Ermittlungsverfahren gegen Matthias R., den Vater des Opfers, eingeleitet. Der Vorwurf lautet Medienberichten zufolge auf Verdacht der Falschaussage.
Auffälliges Verhalten im Gerichtssaal: Matthias R. flirtet mit Angeklagter
Die Hintergründe für diesen Schritt sind ungewöhnlich: Der 35-jährige Matthias R. trat im Prozess gegen die Angeklagte Gina H. (30) nicht als klassischer Nebenkläger auf, der Aufklärung sucht. Stattdessen sorgte er für Aufsehen bei den Beteiligten mit der Aussage, wieder in einer Liebesbeziehung mit der Frau zu stehen, die seinen Sohn erstochen und verbrannt haben soll.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack bezeichnete das Verhalten des Vaters als wenig nachvollziehbar. Trotz seiner Rolle als Nebenkläger habe Matthias R. keine Einsicht in die Ermittlungsakten genommen. Stattdessen habe er die Angeklagte im Gefängnis besucht und während der Verhandlung mit ihr geflirtet. Laut Nowack gibt es konkrete Punkte in der Zeugenaussage des Vaters, die nachweislich falsch vorgetragen wurden.
Staatsanwalt über angeklagte Gina H.:„Ihr Kalkül ist vollständig aufgegangen“
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Gina H. den Jungen im Oktober 2025 tötete, um Matthias R. wieder für sich zu gewinnen und den Kontakt zur Kindsmutter zu unterbinden. Nur drei Tage nach dem Verschwinden des Achtjährigen soll die Angeklagte dem Vater rund 90 Sprachnachrichten geschickt haben, in denen sie ihn aufforderte, bei ihr Trost zu suchen.

Eine Justizmitarbeiterin (l-r), Thomas Löcker, Anwalt, die Angeklagte und Andreas Ohm, Anwalt, stehen im Saal des Landgerichts zu Beginn der Fortsetzung des Mordprozesses.
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„Ihr Kalkül ist vollständig aufgegangen“, so Nowack. Staatsanwalt Oliver Schley ergänzte, dass die Angeklagte offenbar massiv auf den Zeugen eingewirkt habe. Matthias R. sei fest von der Unschuld seiner Partnerin überzeugt und scheine kein Interesse an einer objektiven Wahrheitsfindung zu haben.
Rechtliche Konsequenzen
Die Verteidigung von Gina H. betonte hingegen, dass die Gefühle zwischen den beiden keine Einbahnstraße gewesen seien. Dennoch drohen Matthias R. nun ernsthafte juristische Konsequenzen. Eine falsche uneidliche Aussage vor Gericht wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet.
Der Prozess gegen Gina H., die den kleinen Fabian aus niedrigen Beweggründen ermordet haben soll, wird fortgesetzt. Die Ermittlungen gegen den Vater laufen nun parallel dazu.