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VerfassungsbeschwerdeKeine neuen Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh

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07.01.2022, Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau: Eine Frau legt eine Rose zum Gedenken an den am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau-Roßlau ums Leben gekommenen Oury Jalloh auf die Stufen des Reviers.

Dessau-Roßlau:Gedenken an den am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau-Roßlau ums Leben gekommenen Oury Jalloh (Archivbild)

Der Fall des mit hoher Wahrscheinlichkeit in seiner Zelle getöteten Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt.

Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar stehe dem Mann ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Diesem trage der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. Dieses hatte die Einstellung bestätigt. (Az. 2 BvR 378/20)

Oury Jalloh starb in seiner Gefängniszelle

Vor mehr als 18 Jahren war der aus Westafrika stammende Mann gefesselt auf einer Matratze liegend in der Zelle in Dessau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt. (dpa)