An Silvester der Influencer in Berlin eine Silvesterrakete in eine Wohnung geschossen – und ein Video der Tat auf Instagram gepostet.
Rakete in Fenster geschossenHöchstes Gericht kippt Urteil gegen „Raketen-Influencer“

Der Angeklagte sitzt zum Prozessbeginn gegen ihn im Saal neben seinem Rechtsanwalt Axel Czapp (r). Der Influencer hat in der Silvesternacht eine Rakete in eine Wohnung geschossen.
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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den sogenannten „Raketen-Influencer“ aufgehoben. Weil er eine Silvesterrakete auf ein Mehrfamilienhaus in Berlin geschossen hatte, war der Mann zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht hatte die Tat lediglich als Sachbeschädigung gewertet. Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung oder wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion scheide aus - mangels eines Vorsatzes, befand das Landgericht.
Der Bundesgerichtshof kippte nun das Urteil des Landgerichts. „Die Urteilsgründe weisen zum Tatvorsatz Rechtsfehler auf“, befanden die Bundesrichter, wie der BGH am Mittwochnachmittag in Karlsruhe mitteilte. Die Sache müsse deshalb insoweit neu verhandelt und entschieden werden. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte damit Erfolg.
Insta-Video sechs Millionen Mal angesehen
Der Influencer hatte auf seinem Instagram-Kanal ein mit Musik untermaltes Video von der Tat veröffentlicht; es wurde bis zu seiner Löschung über sechs Millionen Mal angesehen.

Die Feuerwerksrakete war in einer Wohnung explodiert. (Symbolfoto)
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Nach den gerichtlichen Feststellungen war der aus den palästinensischen Autonomiegebieten stammende, zur Tatzeit 23 Jahre alte Mann anlässlich eines Besuchs an Silvester 2024 in Berlin. Gegen 18.30 Uhr zündete er in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete, die er in einem Winkel von 45 Grad auf die mit Wohnhäusern bebaute gegenüberliegende Straßenseite gerichtet aus seiner Hand starten ließ.
„Der Feuerwerkskörper durchschlug das geschlossene Doppelkastenfenster zum Schlafzimmer einer im dritten Obergeschoss gelegenen Wohnung und detonierte dort“, heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mieter der Wohnung warf schließlich einen glimmenden Rest der Rakete aus dem Fenster. Teile des Inventars wurden beschädigt.
Am Folgetag begab sich der Angeklagte zu dem Geschädigten in die Wohnung und entschuldigte sich. Auch davon wurde ein Video auf dem Kanal des Angeklagten hochgeladen. Er unterhielt auf Instagram einen Kanal mit „witzigen Alltagssituationen“, durch den er über geschaltete Werbung Einkünfte erzielte.