Ein Angestellter in Frankreich erhält nach Jahren in der Firma die Kündigung, weil er „zu langweilig“ sei. Der Mann klagt – und bekommt nun von einem Gericht recht.
Saufgelage, ExzesseMann wird gekündigt, weil er „Spaß“-Kultur stört – zu Unrecht

Der Konsum von Alkohol gehörte bei einer Beratungsagentur in Frankreich zum guten Ton. (Symbolbild)
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Exzessive Partys, Saufgelage und Übernachtungen mit Kollegen in einem Bett – und das alles auf Geheiß. Was ein ehemaliger Angestellter einer Firma in Frankreich über seinen alten Arbeitgeber behauptet, klingt ungeheuerlich.
Weil ihm diese Auffassung von Kollegialität zu weit ging, wurde er entlassen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Der Mann erhält ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro.
Beratungsagentur entlässt Mann, weil er eine Spaßbremse ist
„Zu langweilig“ sei der Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte, gewesen – so steht es im Kündigungsschreiben, ausgestellt 2015 von seinem langjährigen Arbeitgeber, dem Beratungsunternehmen Cubrik Partners. Die Firma setzt während seiner vierjährigen Beschäftigungszeit auf besondere Maßnahmen, um das Klima unter den Mitarbeitern zu fördern.
Laut der britischen Tageszeitung „The Daily Telegraph“ sollten Angestellte der Firma vor allem eines haben: jede Menge Spaß. Damit das Versprechen der Firmenleiter aufging, organisierten sie allerhand Teamevents – Teilnahme obligatorisch.
Mobbing und gemeinsame Betten bei Seminaren
Besäufnisse in Schulungen, sexuelle Handlungen mit Kollegen, all das sei bei Cubrik Partners von oberster Ebene angeleiert worden. Das Gericht in Frankreich sah es als erwiesen an, dass Mitarbeiter gezwungen wurden, an Meetings und Veranstaltungen teilzunehmen, „die häufig zu übermäßigem Alkoholkonsum führten“. Der Kläger hatte auch geschildert, dass Kollegen während mehrtägigen Seminaren in einem Bett schlafen mussten und Mobbing an der Tagesordnung gewesen sei. Zu den Festen gehörten demnach auch simulierte sexuelle Handlungen, berichtet die „New York Post“.
Dass er selbst bei diesen „teamfördernden Maßnahmen“ nicht mitmachen wollte, sahen seine Vorgesetzten offenbar gar nicht gerne. So jedenfalls heißt es in der Urteilsbegründung des Berufungsgerichtes in Frankreich. Der leitende Angestellte erhielt die Kündigung – wegen „beruflicher Unzulänglichkeit“ und fehlender Verkörperung der „Party“-Stimmung ausgestellt – zu Unrecht. Cubrik Partners soll laut dem „Telegraph“ den Rauswurf auch damit rechtfertigt haben, dass der Angestellte zu langweilig sei und es schwierig sei, mit ihm zusammenzuarbeiten.
3.000 Euro Schadensersatz könnten nur der Anfang sein
Das Urteil kommt sieben Jahre nach der Kündigung und dürfte den Kläger zunächst nicht wirklich zufriedenstellen. Er hatte auf eine Entschädigung von 461.000 Euro geklagt, nun fällt die Summe für Schadensersatz aber deutlich geringer aus. Über die Entschädigung soll in weiteren Verhandlungen entschieden werden. (pst)