Eine heute 17-Jährige begleitete ihre Mutter Neujahr 2024 zu einem Bauernhof, auf dem sie ihre entführten Geschwister wiedersah.
Block-ProzessÄlteste Tochter der Angeklagten will nicht aussagen

Christina Block auf dem Weg ins Gerichtsgebäude.
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Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder will die einzige Tochter, die noch bei der angeklagten Mutter lebt, nicht als Zeugin im Prozess aussagen. Sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sei daraufhin abgeladen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Rande des 32. Prozesstages.
Die heute 17-Jährige ist das zweitälteste der vier gemeinsamen Kinder, die die Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel haben.
Christina Block ist wegen Entführung ihrer Kinder angeklagt
Die 52-jährige Block ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder (damals 10 und 13 Jahre alt) vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Auch diese beiden Kinder haben bereits angekündigt, im Prozess nicht aussagen zu wollen.
Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die israelische Sicherheitsfirma, die die Kinder gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll, habe auf eigene Faust gehandelt, hatte Block im Prozess gesagt. Der gewaltsamen Rückholaktion vorausgegangen war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit.
Gerhard Delling bestreitet Mitschuld
Das Verfahren, in das auch der ehemalige ARD-Moderator Gerhard Delling verwickelt ist, läuft bereits länger als erwartet und wurde bereits zweimal verlängert. Für den Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg inzwischen 19 neue Verhandlungstermine bis Ende Juni 2026 anberaumt.
Gerhard Delling, bekannt als ehemaliger „Sportschau“-Moderator, ist eine zentrale Figur im sogenannten „Block-Prozess“ – allerdings nicht nur als Unbeteiligter. Er ist der Lebensgefährte der Hauptangeklagten Christina Block und selbst einer der Angeklagten.
Delling selbst hat die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. Er erklärte, er habe seiner Lebensgefährtin lediglich emotionalen Beistand und Mut zugesprochen. Hätte er von einer gewaltsamen Aktion gewusst, hätte er sich aktiv dagegen gestellt. (mbr/dpa)
