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WohnsitzregelWie der Mega-Steuerprozess gegen Shakira für Angst in Spanien sorgt

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Sängerin Shakira 

Madrid – Das Gerichtsverfahren gegen Popkönigin Shakira könnte der Prozess des Jahres in Spanien werden. Und die Anklage gegen die 45-jährige Kolumbianerin wegen millionenschweren Steuerbetrugs dürfte zugleich Sorgen bei Tausenden ausländischen Spanien-Residenten auslösen, die zum Beispiel auf Mallorca, den Kanaren oder an der spanischen Festlandküste einen Erst- oder Zweitwohnsitz haben.

Wohnsitzregel von bedeutender Rolle

Warum? Weil bei der Anklage Shakiras wegen eines mutmaßlichen Steuerbetrugs in den Jahren 2012 bis 2014 die Wohnsitzregel eine entscheidende Rolle spielt. Eine Norm, die auch Wohnungs- und Hausbesitzer aus den deutschsprachigen Staaten immer wieder in Konflikt mit dem spanischen Finanzamt bringt. Denn es geht bei den Vorwürfen gegen Shakira darum, ob sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, wo sie bis vor Kurzem mit dem spanischen Fußballspieler Gerard Piqué (35) vom FC Barcelona zusammenlebte. Oder im karibischen Finanzparadies Bahamas, wo Shakira eine luxuriöse Villa besitzt, viele ihrer Songs aufnahm und wo sie im fraglichen Zeitraum nach eigenen Angaben ihre offizielle Residenz hatte.

Acht Jahre Haft gefordert

Shakira, die vor einigen Monaten ihre Trennung von Barça-Star Piqué bekannt gab, muss wegen dieses Steuerstreits demnächst in Barcelona auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen Steuerhinterziehung acht Jahre Haft für die Hüftschwung-Queen, die mit Welthits wie „Waka Waka“ und „Hips don’t lie“ berühmt wurde. Zudem soll sie eine Geldstrafe von 23,5 Millionen Euro zahlen.

Shakira betont derweil ihre Unschuld. Sie fühlt sich zu Unrecht verfolgt und lehnte bisher eine außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt ab. Die Untersuchungsrichterin ordnete deswegen an, dass Shakira in Barcelona der Prozess gemacht wird.

Shakira wird vorgeworfen, in den Jahren 2012 bis 2014 ihren Wohnsitz auf den Bahamas nur vorgetäuscht zu haben, um Steuern zu sparen. Auf diese Weise seien Spaniens Finanzbehörden 14,5 Millionen Euro vorenthalten worden.

Ansässigkeitsregel sorgt häufig für Kummer

Die Ansässigkeitsregel führt immer wieder für ausländische Residenten, die zwischen Spanien und einem weiteren Wohnsitzland pendeln zu bösen Überraschungen. Denn diese Regel kann dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Heimat, sondern in Spanien steuerpflichtig ist. Wer dieser Steuerpflicht nicht freiwillig nachkommt, kann in Spanien des Steuerbetrugs bezichtigt werden.

Die Steuerfahnder kamen nach Prüfung von Shakiras Terminkalender zum Ergebnis, dass die Sängerin in der fraglichen Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Barcelona hatte. Dabei verfolgten die Steuerinspektoren sogar Shakiras Spuren in den sozialen Netzwerken, um ihren Aufenthalt zu ermitteln. Auch ihre Besuche beim Friseur, im Fitnessstudio und in der Kindertagesstätte ihres 2013 in Spanien geborenen Sohnes seien erfasst worden, heißt es. Aufgrund dieser Daten rechneten die Behörden vor, wie lange sich der Latin-Pop-Star in Spanien aufgehalten habe, berichtete der Fernsehsender RTVE unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. 2012 sei Shakira 242 Tage im Land gewesen, in 2013 212 Tage und in 2014 genau 243 Tage. Womit nach der 183-Tage-Regel klar sei, wo sie ihre Steuern zu zahlen habe.

183-Tage-Regel

Bei der Entscheidung über den Steuerwohnsitz wendet der spanische Fiskus, wie die meisten europäischen Steuerbehörden, die 183-Tage-Regel an. Diese besagt, dass man in Spanien steuerpflichtig ist, wenn man sich mehr als 183 Tage des infrage stehenden Jahres dort aufgehalten hat – und zwar unabhängig davon, wo man offiziell gemeldet ist. Zur Klärung durchstöbert das Finanzamt das Privatleben, prüft Stromrechnungen, Kreditkartenzahlungen oder Bankauszüge. (ze)

Erschwerend kommt der Vorwurf hinzu, dass Shakira in dieser Zeit ihre Einnahmen über ein Netz von Briefkastenfirmen in diversen Steuerparadiesen geleitet haben soll. Ein Steuersparsystem, über das schon andere Stars stolperten – etwa der frühere Barça-Stürmer Leo Messi.

Dass Shakira für ihre mutmaßlichen Steuersünden tatsächlich ins Gefängnis muss, ist jedoch unwahrscheinlich. Bis zum Tag, an dem sie auf der Anklagebank Platz nimmt, haben ihre Anwälte Zeit, sich mit dem Finanzamt zu einigen.

Steuerschuld bereits getilgt

Dabei könnte helfen, dass Shakira die vom Fiskus reklamierte Steuerschuld von 14,5 Millionen Euro plus drei Millionen Euro Zinsen bereits hinterlegt hat – auch wenn dies nach ihren eigenen Worten kein Schuldeingeständnis sei.

Sollte Shakira mit einem blauen Auge davonkommen, droht bereits neues Ungemach: der Streit um das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder mit Ex-Partner Gerard Piqué, Milan (9) und Sasha (7).Auch hier könnte demnächst der Richter das letzte Wort haben.

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