Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass sich die beiden jungen Männer ein Autorennen auf der A555 geliefert hatten. Mutter und Tochter starben.
Im Auto verbranntEx-FC-Spieler nach tödlichem Unfall bei Wesseling zu Haftstrafen verurteilt

Erst als die Flammen gelöscht waren, sahen die Einsatzkräfte, dass zwei Menschen im Fahrzeug verbrannt waren. Der Unfall ereignete sich nur wenige 100 Meter hinter dem Autobahnanschluss Wesseling. (Archivfoto/bearbeitet)
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Zu Jugendstrafen von fünf Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat das Landgericht Köln zwei ehemalige FC-Nachwuchsspieler verurteilt. Die 26. Große Strafkammer hatte keinen Zweifel daran, dass sich die Fußball-Talente am 1. Dezember 2023 auf der A555 ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang für zwei Frauen geliefert hatten.
In Höhe der Auffahrt Wesseling, kurz nach der damaligen Baustelle bei Godorf, touchierten sich die beiden hochmotorisierten Autos der zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen, ein Mercedes und ein Audi. Infolge der Kollision bei Geschwindigkeiten von über 200 Stundenkilometern verlor der Audi-Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte gegen das Heck eines mit 95 Stundenkilometern vorausfahrenden VW Polo.

Zu mehrjährigen Haftstrafen wurden die beiden Ex-FC-Nachwuchsspieler vor dem Landgericht Köln verurteilt.
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Die Wucht des Aufpralls brachte den Tank des Kleinwagens zur Explosion, das Auto ging weithin sichtbar in Flammen auf. Die Insassinnen, eine 23-jährige Bonner Geografie-Studentin und ihre 49-jährige Mutter, die sich auf dem Rückweg von einem Konzert in Köln befanden, hatten keine Überlebenschance.
Strafe über dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Strafmaß ging die Kammer unter Vorsitz von Richter Tilman Müller deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die drei Jahre Gefängnis für den Audi-Fahrer und zwei Jahre und acht Monate für den Mercedes-Fahrer gefordert hatte. Außerdem dürfen die beiden 22-Jährigen vor Ablauf von zwei Jahren im Anschluss an die Haftzeit keine neue Fahrerlaubnis erwerben.

"Ich wollte Gerechtigkeit für meine Tochter. Nun kann ich anfangen, das Geschehen zu verarbeiten, wenn ich auch nie ganz damit werde abschließen können“, so der Anfang 50-Jährige, der in Lüdenscheid lebt.
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In der Urteilsbegründung rügte der Vorsitzende Richter Tilman Müller das Verhalten der Angeklagten und ihrer Verteidiger im Prozessverlauf, das einen weiteren Verhandlungstermin kostete.
Trotz Beteuerungen, zur Aufklärung des Unfallgeschehenes beitragen zu wollen, stritten sie bis zuletzt ab, gewohnheitsmäßig Autorennen zu fahren, so auch an dem verhängnisvollen Abend. Unfallanalysen und sichergestellte Chats aus Sozialen Medien widerlegten solche Behauptungen jedoch.
Ylvie Solmecke war 23 Jahre alt, so alt wie Sie bald werden, als sie durch Ihre schwere Schuld keinem tragischen Unfall, sondern einem Verbrechen zum Opfer fiel.
„Ihre Einlassungen waren nicht nachvollziehbar“, sagte der Richter zu dem Mercedes-Fahrer, dessen Reuebekundungen er durchaus wahrgenommen hatte. Und an den Audi-Fahrer gewandt: „Sie wollten den Polo rechts überholen, wodurch es zum Zusammenstoß mit dem Mercedes und den furchtbaren Folgen gekommen ist.“ Beiden Männern gab er zu bedenken: „Ylvi S. war 23 Jahre alt, so alt wie Sie bald werden, als sie durch Ihre schwere Schuld keinem tragischen Unfall, sondern einem Verbrechen zum Opfer fiel.“
Richter Müller würdigte zudem die ausgewogene und nachvollziehbare Stellungnahme von Ylvis Vater und ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mutter Christina nach den Plädoyers am Montag.
Ich wollte Gerechtigkeit für meine Tochter. Nun kann ich anfangen, das Geschehen zu verarbeiten, wenn ich auch nie ganz damit werde abschließen können
In der Presseerklärung gegenüber den zahlreich erschienenen Medienvertretern nach dem Urteil äußerte sich Andreas Wrede erleichtert, dass die beiden Raser nicht mit Bewährungsstrafen davongekommen sind. Sein Anwalt Roman Buschbell hatte auf Haftstrafen plädiert, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. In welcher Höhe, stellte er ins Ermessen des Gerichts. „Ich wollte Gerechtigkeit für meine Tochter. Nun kann ich anfangen, das Geschehen zu verarbeiten, wenn ich auch nie ganz damit werde abschließen können“, so der Anfang 50-Jährige, der in Lüdenscheid lebt.
Richter Müller legte den Verurteilten nahe, das Strafmaß zu akzeptieren. Ob die Verteidiger in Revision gehen wollen, ist noch nicht entschieden.
