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Zu späte Klage von MuskGericht weist Vorwürfe gegen den ChatGPT-Entwickler ab

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Streit von Elon Musk und ChatGPT-Firma OpenAI vor Gericht

Elon Musk will sich mit seiner Niederlage nicht abfinden und kündigte den Gang vors Berufungsgericht an. (Archivbild)

Elon Musk ist mit seiner Klage gegen OpenAI vorerst gescheitert. Ein Gericht wies sie wegen Verjährung ab.

Tech-Milliardär Elon Musk ist mit seinem juristischen Vorgehen gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI vorerst gescheitert. Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien wies die Klage ab, da sie nach dem Ende der Verjährungsfrist eingereicht wurde. Der Unternehmer hat allerdings angekündigt, das Urteil anfechten und in Berufung gehen zu wollen.

Wäre der Klage stattgegeben worden, hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Die Finanzsituation von OpenAI wäre beeinträchtigt und die Wettbewerbslandschaft im florierenden Sektor für künstliche Intelligenz erheblich umgestaltet worden. Zu den Kernforderungen von Musk zählten die Entlassung des OpenAI-Chefs Sam Altman und des leitenden Managers Greg Brockman sowie eine komplette Neustrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus verlangte er eine finanzielle Kompensation von über 100 Milliarden Dollar. Diese Summe, so seine Aussage, hätte er dem gemeinnützigen Zweig von OpenAI gespendet.

Juristischer Knackpunkt: Die Verjährungsfrist

Ausschlaggebend für die Abweisung der Klage im Verfahren in Oakland war letztlich die Verjährungsfrage. Die Einreichung der Klage erfolgte erst 2024, obwohl Musk seine finanzielle Förderung für OpenAI schon 2020 beendet hatte. Nach kalifornischem Recht beträgt die Verjährungsfrist für solche Ansprüche drei Jahre. Die Jury folgte nicht Musks Argumentation, er habe erst im Jahr 2023 realisiert, dass seine ehemaligen Partner ihre Vereinbarungen verletzt hätten.

Der Unternehmer führte an, dass ihm erst die Investition von zehn Milliarden Dollar durch Microsoft das ganze Ausmaß der Kursabweichung verdeutlicht habe. Demgegenüber präsentierte die Rechtsvertretung von OpenAI E-Mails und Textnachrichten, die zeigten, dass Musk schon weit früher entsprechende Sorgen geäußert hatte. Diese Beweise fanden bei der Jury Anklang. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers erklärte, dass sie dem Votum der Geschworenen zur Verjährung folgen werde, obwohl diese nur beratend tätig waren. Sie begründete dies mit der ausreichenden Beweislage.

Vorwurf des gebrochenen Gründungsversprechens

Der zentrale Vorwurf Musks an Altman und Brockman war, sie hätten „eine wohltätige Organisation gestohlen“. Er behauptete, der Unternehmenswert sei im Widerspruch zur Gründungsvereinbarung von einer Non-Profit-Stiftung in ein profitorientiertes Unternehmen transferiert worden. In der Gründungsphase von OpenAI war Musk einer der Hauptinvestoren und steuerte nach eigener Darstellung etwa 38 Millionen Dollar zur Finanzierung bei.

Die Unternehmensstruktur von OpenAI ist zweigeteilt: Sie umfasst einen gemeinnützigen Mutterkonzern und eine diesem unterstellte, gewinnorientierte Tochtergesellschaft. OpenAI verteidigt dieses Modell als unerlässlich, um die notwendigen Investitionen in Milliardenhöhe zu akquirieren. Gleichzeitig wird betont, dass der Non-Profit-Arm weiterhin die bestimmende Kontrolle ausübe.

Auseinandersetzung um die Vertrauenswürdigkeit

Ein wesentlicher Aspekt des Gerichtsverfahrens war der Versuch, die Vertrauenswürdigkeit der jeweiligen Gegenseite zu erschüttern. So konfrontierten die Anwälte von Musk den OpenAI-Chef Altman mit Anschuldigungen früherer Geschäftspartner, die ihm Täuschung vorwarfen. Ein Anwalt spitzte dies in seinem Abschlussplädoyer zu, indem er die Jury fragte, ob sie eine Brücke überqueren würde, die nach der Maßgabe von „Sam Altmans Wahrheit“ konstruiert worden sei.

Um die vermeintlichen Beweggründe von Greg Brockman zu belegen, führte Musks Anwaltsteam einen Eintrag aus dessen Tagebuch an. Darin hatte Brockman die Frage notiert, wie er ein Vermögen im Wert von einer Milliarde Dollar anhäufen könne. Der Wert seiner Beteiligung an OpenAI wird derzeit auf ungefähr 30 Milliarden Dollar taxiert.

Gegenvorwurf: Musk will Konkurrenz schwächen

Die Rechtsvertreter von OpenAI unterstellten Musk im Gegenzug wettbewerbsschädigende Absichten. Sie argumentierten, die Klage diene nur dazu, einen Rivalen für seine eigene KI-Firma xAI zu behindern. Der juristische Schritt sei erst nach dem kommerziellen Durchbruch von ChatGPT und der Gründung seines Konkurrenzunternehmens erfolgt. Ferner brachte OpenAI vor, dass Musk bereits 2017 die alleinige Macht über den profitorientierten Unternehmensteil gefordert habe. Nachdem dies verweigert wurde, habe er versucht, durch die Androhung eines Finanzierungsstopps Druck aufzubauen. Damals habe Musk auch eine Integration von OpenAI in den von ihm geleiteten Automobilkonzern Tesla vorgeschlagen.

Die Marktstellung von ChatGPT ist mit wöchentlich rund 700 Millionen Anwendern dominant, wohingegen Musks Konkurrenzprodukt Grok eine deutlich geringere Popularität genießt. Einem Bericht des Branchendienstes „The Information“ zufolge erwirtschaften OpenAI und der Wettbewerber Anthropic gemeinsam beinahe 90 Prozent der gesamten Umsätze im KI-Sektor. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.