Fragen und AntwortenEinmalige Hilfe vom Staat – so funktioniert der Kinderbonus

Familien sollen zur Abfederung der Corona-Kosten in diesem Jahr erneut einen Kinderbonus erhalten.
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Berlin – Eltern sind im Homeoffice oder in Kurzarbeit, manche haben ihren Job verloren: Um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen, soll es in diesem Jahr erneut einen Kinderbonus geben. Zugleich soll so die Konjunktur etwas unterstützt werden. Im Frühjahr sollen Familien einmalig 150 Euro pro Kind erhalten. Im vergangenen Jahr hatte der Staat 300 Euro pro Kind gezahlt.
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?
Jedes Kind, das 2021 mindestens einen Monat kindergeldberechtigt ist, hat Anspruch auf den Bonus von 150 Euro. Das gilt unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus das Kind hat. Den Bonus gibt es auch für Pflegeeltern, wenn sie Kindergeld für ein Kind beziehen.
Bekommt jede Familie den Bonus?
Das Prozedere bleibt: Zunächst wird der Bonus an alle Familien ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings holt sich das Finanzamt bei Gutverdienern, die von Kinderfreibeträgen profitieren, den Bonus über die Steuererklärung wieder zurück. Für ein zusammen veranlagtes Ehepaar galt im vergangenen Jahr: Bis rund 68 000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen wirkte der Kinderbonus voll, danach schmolz der Bonusvorteil ab, wie das Forschungsinstitut des Steuerzahlerbunds ermittelte. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig.
Wie alt dürfen die Kinder sein?
Wenn Kinder in der Ausbildung oder im Studium sind, haben sie bis zum Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld und damit auf den Bonus.
Wann kommt das Geld aufs Konto?
Das ist noch offen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss die Verabredungen jetzt gesetzgeberisch umsetzen, schon am Mittwoch soll sich das Bundeskabinett damit befassen. Laut SPD-Chefin Saskia Esken könnte das Geld im März oder April ausgezahlt werden.
Muss man einen Antrag stellen?
Das Verfahren dürfte so bleiben wie im vergangenen Jahr. Das heißt, der Kinderbonus soll automatisch von der Familienkasse gezahlt werden – und zwar auf das Konto, auf das auch das reguläre Kindergeld fließt.
Gibt es den Kinderbonus auch für Hartz-IV-Bezieher?
Ja, und er schmälert weder die Hartz-IV-Leistungen noch das Wohngeld. „Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet“, betonte Heil direkt nach der Einigung mit der CDU.
Was gibt es für Alleinerziehende?
Bei getrennten Eltern erhält der Alleinerziehende den vollen Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Auch beim Unterhaltsvorschuss, den der Staat an Alleinerziehende zahlt, wird der Kinderbonus nicht angerechnet.
Ist der Bonus zweckbestimmt?
Nein. Jede Familie darf frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt – oder ob sie es für die Kinder erst einmal auf die hohe Kante legt, auch wenn es dort nichts zur Stabilisierung der Konjunktur beiträgt.
Was tut der Staat noch für Familien?
Es soll für bedürftige Kinder Hilfen zum Distanzunterricht geben. Er habe die Jobcenter angewiesen, die Kosten für Laptops und andere digitale Endgeräte zu übernehmen, falls die Schulen diese nicht zur Verfügung stellen, sagte der Arbeitsminister.
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Zudem sollen auch erwachsene Bezieher der Grundsicherung einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro erhalten. Heil begründete dies mit Mehrkosten für Hygiene und Masken sowie wegfallende Hilfen, etwa durch die Schließung von Sozialkaufhäusern. „Die Pandemie trifft alle, aber manche härter. Gerade Familien stehen unter Druck“, so der Minister.