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Fragen und Antworten zur BankenpleiteWer zahlt für das Greensill-Drama?

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Greensill

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung dicht gemacht.

Bremen – Die Finanzaufsicht hat einen Insolvenzantrag für die Bremer Greensill Bank gestellt. Die Ersparnisse von Privatkunden sind zwar sicher, viele Kommunen dürften aber Millionensummen verlieren. Doch wie kam es zu dem Drama? Wie ist die Verbindung zur britisch-australischen Gesellschaft Greensill Capital? Und wer zahlt den Schaden? Ein Überblick:

Was für ein Geschäft betreibt Greensill Capital?

Die britisch-australische Gesellschaft Greensill Capital verdiente ihr Geld in der Lieferketten-Finanzierung. Das durchaus gängige Geschäftsmodell ist simpel: Lex Greensill finanzierte mit seiner Kapitalgesellschaft Lieferanten. Beim sogenannten Factoring kauft ein Finanzdienstleister die Forderungen mit einem Rabatt ab und holt sich dann den vollen Betrag beim Kunden zurück. Den Gewinn, der durch die Differenz entsteht, streicht der Finanzdienstleister für sich ein. Der Lieferant wiederum erhält sein Geld ohne Verzögerungen. Die relativ kurzfristigen Forderungen verpackte Greensill in Wertpapiere und bot diese Anlegern zum Kauf an. Mit diesen Einkünften generierte die Gesellschaft Liquidität für das laufende Geschäft.

Was für eine Funktion hat die Greensill Bank?

In diesem Geschäftsmodell fungierte die frühere Bremer Nordfinanz Bank, die 2014 von der Gesellschaft aufgekauft und in Greensill Bank umbenannt wurde, als eine Art Geld- und Garantiegeber für die Mutter. Über Online-Portale wie Weltsparen und Zinspilot hat das Institut mit vergleichsweise hohen Zinssätzen Neukunden angelockt und Milliardensummen an Spareinlagen eingesammelt, mit denen Geschäfte der britisch-australischen Mutterfirma abgesichert wurden. Das Wachstum war enorm: Allein 2019 stieg die Bilanzsumme der Bank von 760 Millionen auf 3,8 Milliarden Euro. Ende 2020 belief sie sich sogar auf 4,5 Milliarden Euro.

Wann wurde die Bafin aufmerksam?

Das rapide Bilanzwachstum rief die Finanzaufsicht Bafin und die Einlagensicherung auf den Plan, die ein Klumpenrisiko bei der Kreditvergabe vermuteten. Bereits seit Januar 2019 ließ sich die Bafin regelmäßig über die Bilanzdaten der Bank unterrichten, im Juli 2020 folgte eine Verwarnung. Gleichzeitig gingen die Kontrolleure dem Verdacht nach, dass viele Forderungen, die Greensill aufgekauft hat, in Wirklichkeit gar nicht existieren. Als sich dieser Verdacht erhärtet, wurde ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Seit Anfang März ist die Bank geschlossen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Greensill-Bank wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung.

Umfassende Absicherung

Laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist ein Privatanleger bei Greensill nicht nur über die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100000 Euro abgesichert, sondern es werden auch Ansprüche über einen Einlagensicherungsfonds bedient, in den private Banken freiwillig eingezahlt haben. Über diesen Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind derzeit den Angaben nach Einlagen bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Millionen Euro pro Einleger geschützt. (dpa)

Wer ist von dem Skandal betroffen?

Rund drei Milliarden Euro haben private Kunden der Greensill Bank anvertraut. Auch institutionelle Anleger und Gebietskörperschaften zählen zur Kundschaft. Bislang ist bekannt, dass 26 Kommunen mindestens 250 Millionen Euro bei der Bremer Bank angelegt haben, es wird jedoch vermutet das rund 50 Städte und Gemeinden betroffen sind.

Wer entschädigt die Privatkunden?

Dafür ist nun die Einlagensicherung zuständig. Die Bafin hat bereits den Entschädigungsfall ausgerufen. Das ist die Voraussetzung, damit die Einlagensicherung greift und vor allem Privatanleger binnen sieben Arbeitstagen entschädigt werden. Die gesetzliche Einlagensicherung tritt dann im anstehenden Insolvenzverfahren als Gläubiger auf und wird aus der Insolvenzmasse vorrangig bedient.

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Was müssen die Kommunen befürchten?

Auf der Verliererseite stehen die Kommunen, die ihr Geld beim Bremer Institut angelegt haben. Sie müssen einen Totalausfall befürchten, denn sie fallen nicht unter die Einlagensicherung und haben keine Vorrangstellung. Ob sie ihr Geld je wiedersehen, hängt nun davon ab, wie viel aus der Insolvenzmasse sichergestellt werden kann.

Wie geht es in dem Verfahren nun weiter?

Die Gläubiger müssen sich auf ein langwieriges Insolvenzverfahren einstellen. Als Insolvenzverwalter wurde Michael Frege von der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle bestellt. Der Experte rechnet mit einem komplexen, umfangreichen und langwierigen Verfahren. „Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren zwischen fünf und zehn Jahren andauern wird“, sagte er der Wirtschaftswoche. Eine Stellungnahme zur Sache sei allerdings frühestens in 14 Tagen zu erwarten. Insolvenzverfahren seien in Deutschland per Gesetz nicht öffentlich, deswegen könnten Details nicht publik gemacht werden, so die Kanzlei.