Der Kryptobetrüger Sam Bankman-Fried ist mit dem Versuch gescheitert, seine 25-jährige Haftstrafe anzufechten.
Urteil gegen FTX-Gründer bleibtBerufungsgericht lehnt Einspruch gegen 25 Jahre Haft ab

Sam Bankman-Fried, Gründer der Kryptowährungs-Börse FTX, wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)
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Der Versuch des früheren Kryptounternehmers Sam Bankman-Fried, seine 25-jährige Haftstrafe wegen Betrugs anzufechten, ist vorerst erfolglos geblieben. Ein Gremium aus drei Richtern eines Berufungsgerichts wies seinen Antrag auf Aufhebung des Urteils zurück. Dem 34-Jährigen stehen nun weitere rechtliche Schritte offen, wie ein Antrag auf eine Anhörung vor dem gesamten Gericht oder der Gang zum Obersten Gerichtshof der USA.
Ende 2022 kollabierte mit FTX eine der weltweit führenden Börsen für digitale Währungen wie Bitcoin. In der Folge wurde der Gründer Bankman-Fried auf den Bahamas verhaftet und in die Vereinigten Staaten überstellt. Seine Verurteilung erfolgte im Jahr 2024, gegen die aktuell ein Berufungsverfahren anhängig ist.
Vorwurf der Veruntreuung von Kundengeldern
Der zentrale Vorwurf gegen Bankman-Fried lautet auf klassischen Betrug, konkret die Zweckentfremdung von Kundeneinlagen, obwohl das Kryptogeschäft an sich komplex ist. Zusätzlich zu FTX leitete der Unternehmer einen Hedgefonds mit dem Namen Alameda Research. Dieser Fonds ging hochriskante Finanzgeschäfte ein und finanzierte diese mit Geldern, die er von der Kryptobörse FTX erhielt.
Normalerweise hätten für solche Kredite Sicherheiten hinterlegt werden müssen, was durch automatisierte Systeme überwacht werden sollte. Eine spezielle, verborgene Funktion in der Software umging diese Regelung jedoch ausschließlich für Alameda. Dies erlaubte dem Hedgefonds, sich bei FTX unbegrenzt zu verschulden. Nachdem die riskanten Investitionen von Alameda scheiterten, entstand laut Anklageschrift ein Defizit in Milliardenhöhe bei FTX. Bankman-Fried stellt die Situation anders dar: Er spricht von einer vorübergehenden Liquiditätsknappheit, bestreitet aber eine grundsätzliche Insolvenz von FTX.
Richter weisen Argumentation der Verteidigung zurück
Auf dieser Argumentation der Zahlungsfähigkeit baute die Verteidigung von Bankman-Fried ihre Berufung auf. Sie machten geltend, der vorsitzende Richter des Bezirksgerichts habe einen Fehler begangen, indem er ihnen untersagte, die Geschworenen über die angebliche Fähigkeit von FTX zu informieren, die Gläubiger trotz der Insolvenz auszuzahlen. Die Berufungsrichter stuften diesen Punkt jedoch als unerheblich ein. Ihrer Ansicht nach wurde der Betrug bereits mit der Übertragung der Gelder an Alameda vollzogen.
Gnadengesuch und die Haltung von Trump
Bankman-Fried hat unabhängig vom Berufungsverfahren bereits ein Gnadengesuch gestellt. Aus Unterlagen des US-Justizministeriums geht jedoch hervor, dass der 34-Jährige die Begnadigung erst nach Verbüßung seiner 25-jährigen Haftstrafe anstrebt. Ein solcher Schritt könnte ihm nach amerikanischem Recht bestimmte bürgerliche Rechte, wie das Wahlrecht, zurückgeben. Zu dem Thema äußerte sich auch US-Präsident Donald Trump. In einem Gespräch mit der «New York Times» zu Beginn des Jahres schloss er eine Begnadigung für Bankman-Fried aus. (dpa/red)
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