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Google muss für KI haftenMünchner Gericht sieht Konzern in direkter Haftung

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Landgericht München I

Nach einem Urteil des Landgerichts München I haftet Google für die generierten KI-Übersichten in der Google-Suche. (Archivbild)

Ein Münchner Gericht hat entschieden: Google haftet für falsche Antworten seiner KI. Die Zusammenfassungen seien eigener Inhalt.

Der Betreiber der Suchmaschine Google kann für inkorrekte Auskünfte, die durch seine Künstliche Intelligenz (KI) erzeugt werden, unmittelbar haftbar gemacht werden. Dies hat die 26. Zivilkammer am Landgericht München I in einem potenziell richtungsweisenden Urteil beschlossen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da dem Konzern eine Berufung möglich ist.

In dem spezifischen Verfahren klagten zwei Verlagshäuser aus München gegen den Internet-Riesen. Googles Funktion „Übersicht mit KI“ brachte die Klägerinnen fälschlich mit Betrugsmethoden, zweifelhaften Geschäftspraktiken sowie Kostenfallen bei Abonnements in Zusammenhang. Laut Gericht hat die KI dabei Angaben über andere, tatsächlich fragwürdige Firmen mit den Verlagen vermengt und Verbindungen konstruiert, die in den von Google angeführten Quellen nicht vorhanden waren.

KI-Antworten als eigener Inhalt von Google eingestuft

Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob eine KI-generierte Zusammenfassung rechtlich wie traditionelle Suchergebnisse zu bewerten ist. Google brachte vor, das Unternehmen eigne sich die fremden Inhalte in der Übersicht nicht an und sei für die Verarbeitung der Daten nicht selbst verantwortlich.

Das Landgericht lehnte diese Argumentation ab. Es urteilte, dass die KI-Zusammenfassung keinen reinen Verweis oder eine simple Anzeige von Suchresultaten darstellt, sondern einen originären Inhalt, der dem Betreiber der Suchmaschine zuzurechnen ist. Indem die KI die Resultate neu formuliert, inhaltlich bewertet und geordnet präsentiert, erschafft Google eigenständige, neue Behauptungen, die über simple Verweise hinausgehen. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Betreiber von Suchmaschinen bei der simplen Auflistung von Fremdinhalten vor direkter Haftung bewahrt, sei aus diesem Grund hier nicht anwendbar.

Gericht: Nutzer müssen KI-Aussagen nicht überprüfen

Auch die Verteidigungslinie von Google, Nutzer könnten die Quellen mittels der Links selbst prüfen und wüssten sowieso, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die Kammer unterstrich, die KI-Übersicht stelle eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ dar. Für den Lesenden gebe es keinerlei Anzeichen für inhaltliche Fehlerhaftigkeit, weswegen die reine Option zur Recherche den Konzern nicht von seiner Verantwortung für Rufschädigungen entlasse.

Das Gericht verbot Google, die unzutreffenden Behauptungen weiter zu verbreiten, und verurteilte das Unternehmen zur Tragung von 80 Prozent der Kosten des Verfahrens. Ein Sprecher von Google äußerte sich dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man beabsichtige, die noch nicht bindende Entscheidung genau zu prüfen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.