Höhere GebührenBanken wollen einfachere Regeln durchsetzen

Die Zentrale der Sparkasse Köln Bonn am Rudolfplatz
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Köln – Die deutschen Banken wollen wieder einfachere Regelungen zur Vertragsanpassung. Speziell geht es ihnen um die Erhöhung von Kontogebühren und um die Frage, ob das Schweigen der Kunden wieder als Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten kann.
Der Hintergrund: Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April 2021 hat diese Zustimmungsklausel in den AGB für unwirksam erklärt, soweit sie inhaltlich nicht beschränkt ist. Die fiktive Zustimmung benachteilige die Kunden unangemessen. Das darf nach der AGB-Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht sein.
Gerichtsurteil als harter Schlag für die Bankenbranche
Das Urteil war ein harter Schlag für die Branche. Zu Unrecht erhobene Kontogebühren müssen erstattet werden, was nicht ohne Streit abgeht. Und die Banken müssen die Zustimmung ihrer Kunden zu den korrigierten AGB aktiv einholen. Vor allem aber müssen in Zukunft die Kunden Vertragsanpassungen und damit auch Gebührenaufschläge ausdrücklich akzeptieren. Stillschweigen gilt nicht mehr als Zustimmung.
Dabei will es die deutsche Kreditwirtschaft, aktuell durch den Bundesverband deutscher Banken vertreten, nicht bewenden lassen. Man bemüht sich mit Nachdruck darum, dass das vom BGH beanstandete Verfahren mehr oder weniger wieder zugelassen wird. Wenn im Massengeschäft Vertragsanpassungen ausdrücklich vereinbart werden müssten, so sei das übermäßig bürokratisch und viel zu aufwändig für beide Seiten, erklärte eine Sprecherin des Verbandes auf Anfrage dieser Zeitung.
Die deutsche Kreditwirtschaft setze sich deshalb dafür ein, „dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden“, sagte die Sprecherin. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt das BGB mit den einschlägigen Paragrafen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Gutachten ist noch in der Prüfung
Ein Gutachten im Auftrag der Kreditwirtschaft macht, so heißt es, Regelungsvorschläge, die gewährleisten sollen, dass die vom BGH verworfenen Anpassungsklauseln künftig wieder im Wesentlichen unverändert verwendet werden könnten. Das Gutachten liegt dem Bundesjustizministerium vor. Für gesetzliche Änderungen in dieser Sache wäre das Ministerium federführend. Ein Sprecher sagte auf Anfrage, das Gutachten werde geprüft. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
Die Kreissparkasse Köln begrüße grundsätzlich jede Initiative, die mehr Rechtssicherheit und Praxisnähe bei AGB-Änderungen zum Ziel hat, teilte das Institut auf Anfrage mit. Es verwies auf den hohen bürokratischen Aufwand. Bislang seien für die Ansprache der Kundschaft soweit als möglich digitale Wege und Unterlagen genutzt worden – gerade auch unter dem Aspekt der Ressourcenschonung. „Über 80 Prozent unserer Kundinnen und Kunden haben ihre Zustimmung bereits erteilt“, so ein Sprecher der Kreissparkasse.
Gleichwohl lasse es sich nicht vermeiden, Teilen der Kundschaft die Unterlagen papiergebunden auf dem Postweg zur Verfügung zu stellen. „So ist allein bei einer nun bevorstehenden Kundenansprache der Postversand von rund 10 Millionen Blatt Papier notwendig.“
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Die Kreissparkasse Köln ist die größte kommunale Sparkasse der Republik mit einer Bilanzsumme von 29 Milliarden Euro. Kaum kleiner ist die Sparkasse Köln Bonn – und damit auch erforderliche Aufwand. Das Institut hatte als Folge des BGH-Urteils eine auf den Weg gebrachte Änderung der Kontogebühren auf Eis gelegt. Sie werden seit dem 1. Mai für Bestandskunden eingeführt. (mit raz)



