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IBAN und Name abgleichenChaos und Ärger nach Veränderung bei Überweisungen

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Seit vergangener Woche müssen alle Banken und Sparkassen vor einer Sepa-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN vergleichen. Foto: dpa/Fabian Sommer

Seit vergangener Woche müssen alle Banken und Sparkassen vor einer Sepa-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN vergleichen. Foto: dpa/Fabian Sommer

Seit vergangener Woche müssen Banken bei Überweisungen Namen und IBAN abgleichen – zum Schutz vor Betrug. Die Geldhäuser sprechen von einer problemlosen Umsetzung. Doch Kunden sehen eher Chaos.

Die Ziele sind hehrer Natur: mehr Sicherheit für Kunden und Schutz vor Rechnungsbetrug. Mit diesem Anspruch ist vergangene Woche der sogenannte Empfängerabgleich bei Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum (Sepa) in Kraft getreten. Seitdem müssen alle Banken und Sparkassen vor einer Sepa-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN vergleichen. Das Verfahren gilt für Überweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen in Euro – egal ob sie per Onlinebanking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden.

Viele Kunden berichten von Problemen

Der Termin war lange im Voraus bekannt. Banken und Sparkassen, sollte man meinen, hatten genügend Zeit, die neue Schutzfunktion störungsfrei umzusetzen. Das bestätigen die Geldhäuser auch auf Nachfrage. Die Umsetzung der EU-Verordnung habe problemlos geklappt, heißt es unter dem Strich. Von nur noch vereinzelten Kundennachfragen berichtet der baden-württembergische Sparkassenverband. Und auch der Genossenschaftsverband zieht nach den ersten Tagen ein positives Fazit: Es gebe keine Probleme bei der Umsetzung. Alles laufe gut und reibungslos.

Doch das scheint eine recht wohlwollende Wahrnehmung zu sein. Kunden von Banken und Sparkassen machen vielfach andere Erfahrungen. Von „Chaos“ und „Verunsicherung“ bei Überweisungen ist die Rede.

Da wird die Überweisung einer Arztrechnung nicht akzeptiert, obwohl der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger ihre Konten bei der gleichen Bank haben. Sammelüberweisungen von Gehaltszahlungen, die schon seit Jahr und Tag angewiesen werden, machen plötzlich Probleme. Und bei der regelmäßigen Überweisung des Feriengelds an die Enkelin ploppen plötzlich Warnhinweise auf. „Nein, es geht nicht problemlos!“, lautet das Fazit eines Lesers der „Schwäbischen Zeitung“, der mit seinem Urteil nicht allein ist. Wo liegt das Problem? Und wie läuft die Prüfung von IBAN und Name eigentlich ab?

Automatischer Abgleich im Hintergrund

Der Abgleich passiert automatisch im Hintergrund. Sobald Kunden die Überweisungsdaten eingegeben haben, aber vor der Autorisierung, schickt die eigene Bank eine Anfrage an die Bank des Empfängers. Diese überprüft, ob der eingetragene Name und die IBAN tatsächlich zusammenpassen. Das alles dauert nur wenige Sekunden. Ist alles korrekt, gibt es grünes Licht und die Bank signalisiert, dass die Überweisung ausgeführt werden kann.

Stimmen IBAN und Name nicht überein, gibt es drei Szenarien. Erstens: Kleine Unterschiede, wie beispielsweise Tippfehler. Dann soll das System den korrekten Namen anzeigen, der übernommen oder geändert werden kann. Zweitens: Deutliche Abweichungen, etwa wenn der Name gar nicht zur IBAN passt. Dann, so empfehlen es Verbraucherschützer, sollte die Überweisung nicht freigegeben werden. Und drittens: Kein Ergebnis, wenn die Empfängerbank keine Rückmeldung liefert oder das Zielkonto kein Girokonto ist. Auch in diesem Fall sollte die Überweisung nicht freigegeben und der Zahlungsempfänger mit der Bitte um Klarstellung kontaktiert werden.

Wer haftet bei fehlerhaften Überweisungen?

Maßgabe bei der Umsetzung war: Leichte Unterschiede bei der Schreibweise sollten keine Rolle spielen. Umlaute, Groß- oder Kleinschreibung sowie Sonderzeichen oder doppelte Leerzeichen sollten nicht zum Abbruch führen. Auch Bindestriche oder andere Trennzeichen sollten Banken und Sparkassen tolerieren. Doch offensichtlich liegen Theorie und Praxis recht deutlich auseinander. Das gilt wohl auch für das angedachte Ampelsystem bei der Empfängerprüfung im Onlinebanking, nach der die Ergebnisse grün (Übereinstimmung), gelb (nahe Übereinstimmung) oder rot (keine Übereinstimmung) ausgewiesen werden sollen. Ein Leser berichtet, anstatt der Farbenlehre „Unmengen an Text“ präsentiert zu bekommen.

Wichtig

Nach der Prüfung entscheiden die Zahler selbst, ob sie die Überweisung freigeben möchten oder nicht. Es ist also möglich, eine Zahlung trotz Abweichungen bei IBAN und Name anzuweisen. In solchen Fällen haften Banken und Sparkassen aber nicht für eine Fehlüberweisung. Die Institute haften nur dann, wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass IBAN und Name zusammenpassen. Doch das funktioniert aktuell nur leidlich. Die dann gezeigten Warnhinweise und Fehlermeldungen verunsichern viele Bankkunden und lassen sie zögern, Aufträge auf eigenes Risiko loszuschicken.