In einem Artikel auf Seite 11 der Kölnischen Rundschau vom 15.06.2019 berichteten wir: „Bei Kaufhof drohen hohe Gehaltsverluste. Bisheriges Verkaufspersonal könnte bald als Warenverräumer arbeiten – für ein Drittel weniger Lohn.“
Dies korrigieren wir wie folgt: Bei Kaufhof drohen keine Gehaltsverluste. Bisherigem Verkaufspersonal, das künftig als Warenverräumer arbeitet, werden nach dem Interessenausgleichmit dem Gesamtbetriebsrat vom 15.05.19 die bisherigenEinkünfte weitergezahlt. Wir bitten, unsere unzutreffende Berichterstattung zu entschuldigen.