Jetzt auch die SparkasseImmer mehr Banken verlangen Strafzinsen

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Die Hauptverwaltung der Sparkasse KölnBonn 

Köln – Immer mehr Bankkunden müssen Strafzinsen zahlen, wenn sie ihr Geld bei Banken und Sparkassen parken. Das Vergleichsportal Verivox listet insgesamt 224 Institute auf, die die von Banken sogenannten „Verwahrentgelte“ erheben. Negativzinsen bei Giro- oder Tagesgeldkonto oder auch bei beiden Konten berechnen auch immer mehr Institute der Region ihren Privatkunden. Und Institute, die derartige Zinsen bereits eingeführt haben, senken die Freibeträge, bei denen noch keine Negativzinsen anfallen.

Die Sparkasse Köln Bonn erhebt Strafzinsen von 0,5 Prozent. Fällig werden die jetzt bei Neukunden ab einer Grenzen von „bis zu 50.000 Euro“, bei Bestandskunden bei „bis zu 100.000 Euro“, so ein Sprecher des Instituts. Im abgelaufenen Jahr lag die Freigrenze für Bestandskunden noch bei 500.000 Euro.

Tabelle Strafzinsen

„Für mehr als 98 Prozent der Privatkunden-Konten ist bei der Sparkasse Köln Bonn kein Verwahrentgelt zu bezahlen. Normalsparer bleiben also weiterhin ausgenommen“, betont der Sprecher.

Die wenigsten Kunden sind laut Sparkasse betroffen

Die Sparkasse Köln Bonn berate die Kunden über alternative Anlagemöglichkeiten, darunter Wertpapiere, Formen der Altersvorsorge oder Immobilien. „Lediglich wenn von vermögenden Privatkunden auf solche Anlagemöglichkeiten verzichtet wird, sprechen wir diese an und bieten individuelle Beratungen an“, so der Sprecher. Das Institut lege Wert darauf, einvernehmlich individuelle Regelungen zum Verwahrentgelt zu vereinbaren.

Ähnlich äußern sich die Kreissparkasse Euskirchen und weitere Geldhäuser. Oft betonen sie, die Kundenbeziehung würde individuell betrachtet. Neu eingeführt haben das Verwahrentgelt zum Jahresbeginn die Volksbank Rhein-Erft-Köln oder die Kreissparkasse Köln. „Aufgrund des hohen Freibetrages werden allerdings 99 Prozent unserer Privatkunden hiervon gar nicht berührt“, so ein Sprecher der Kreissparkasse Köln (siehe Tabelle). Die VR Bank Rhein-Sieg hat zuletzt eine Verwahrentgeltklausel bei den Bedingungen zum Privatgirokonto beziehungsweise VR-FlexGeldkonto eingeführt, berechnet aber noch keinen Negativzins.

Zur Begründung für die Negativzinsen verweisen die Geldhäuser auf die Europäischen Zentralbank. Wenn die Geldhäuser dort überschüssige Liquidität parken, müssen auch sie ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent zahlen.

Ein Effekt, der jetzt in die Region abstrahlt

Und letztlich erleben die Kunden gerade einen bedauerlichen Dominoeffekt. Gerade die Regionalbanken haben nämlich lange auf Negativzinsen verzichtet. Verlangen die aber immer mehr Institute, ziehen die Kunden dort ihr Vermögen ab und parken es bei Geldhäuser, die noch keine Strafzinsen eingeführt haben. Die können damit aber möglicherweise nicht in vollem Umfang arbeiten und müssen es bei der EZB gegen Verwahrentgelte parken.

Dabei sind in der Niedrigzinsphase die Erträge der Regionalbanken ohnehin unter Druck. Ihr traditionelles Geschäft, Einsammeln von Einlagen und Herausreichen als Kredite etwa für Immobilienkäufer, funktioniert kaum noch bei Zinssätzen von wenig über einem Prozent bei Baukrediten mit einer Laufzeit von zehn Jahren.

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Aber auch die Geschäftsbanken Commerzbank und die Deutsch Bank verlangen Negativzinsen von 0,5 Prozent ab einem Guthaben von 100.000 Euro auf dem Konto.

Außerdem drehen die Geldhäuser an der Gebührenschraube. Kostenlose Girokonten gibt es etwa kaum noch. Und weitere Gebühren könnten eingeführt werden. Auffällig oft hieß es jetzt bei der Frage zu möglichen Gebühren, dass diese „derzeit“ nicht erhoben würden.

Die erhebt die Kreissparkasse Ahrweiler bereits fürs Tagesgeldkonto, nämlich in Höhe von 2,50 Euro pro Monat von Kunden über 27. Diese Gebühr wirke wie ein Negativzins, so das Portal Verivox. Generelle Negativzinsen verlangt die Kreissparkasse Ahrweiler freilich nicht. 

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