Linnebank geht vor GerichtEx-Chef klagt gegen Sparkasse Köln Bonn

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Linnebank

Der ehemalige Vorstandschef der Sparkasse Köln Bonn Rüdiger Linnebank.

Köln/Bonn – Seine Vorstandstätigkeit bei der Sparkasse Köln Bonn wird Rüdiger Linnebank voraussichtlich nicht mehr ausüben. Der ehemalige Vorstandschef des Instituts will gerichtlich feststellen lassen, dass er dienstunfähig erkrankt ist. Außerdem geht er mit einer Klage gegen seine Abberufung als Vorstandschef vor. Das ist im Umfeld der Sparkasse zu hören. Der Anwalt Linnebanks gab bis zum Montagabend keine Stellungnahme ab. 

Linnebank (52) war am 1. April 2018 von der deutlich kleineren Sparkasse Vorderpfalz auf den Chefposten des Köln/Bonn Instituts gerückt. Bereits im September war er aber dienstunfähig erkrankt und seit Mitte März nach eigenem Bekunden dauerhaft dienstunfähig. Ende März wurde er als Vorstandschef abberufen. Dabei hatte die Zweckversammlung als Träger der Institute ihm zunächst formal das Vertrauen entzogen.

Nur der Vorstandsvorsitz entzogen

Das klingt hart, diente laut Sparkasse aber dem Schutz Linnebanks Persönlichkeit. So musste nämlich nicht öffentlich ausgebreitet werden, worunter er leidet. Außerdem war ihm vom Verwaltungsrat damals nur der Vorstandsvorsitz entzogen worden. Als einfaches Vorstandsmitglied, unter anderem zuständig für das Firmenkundengeschäft, hätte er in das Gremium bei wiederhergestellter Gesundheit zurückkehren können. Doch seine Aufgaben übernimmt nach wie vor Ulrich Voigt, der zunächst stellvertretender Vorstandschef war und im Mai zu Linnebanks Nachfolger ernannt wurde.

Vor Gericht zieht auch die Sparkasse Köln Bonn. Sie hat Widerklage eingereicht und verlangt etwa Einsicht in alle Gutachten zum Gesundheitszustand Linnebanks. Bislang habe man nur Auszüge erhalten, aus denen sich kein gesamtheitliches Bild ergebe, heißt es im Umfeld des Instituts. Vollständig offen gelegt sei die Diagnose nicht. Freilich bevorzugt die Sparkasse eine Lösung auf dem Verhandlungsweg. Ist Linnebank wirklich dienstunfähig erkrankt, endet das Anstellungsverhältnis. So steht es in den Empfehlungen der Sparkassenverbände in NRW zu den Bedingungen von nach März 2017 erstmalig bestellten Vorstandsmitgliedern, denen die Institute in der Regel folgen. Linnebank würde die volle Rente erhalten, die sich die Sparkasse Köln Bonn und die Institute, die ihn vorher beschäftigt haben, aufteilen müssten. Ein Vergleich könnte für die Sparkassen finanziell günstiger sein. Und sie könnte schneller einen Nachfolger ernennen, der dann Voigt, der alle Hände voll zu tun hat, entlastet.

Klageweg dürfte belastend sein

Auch für Linnebank könnte eine Verständigungslösung attraktiv sein. Der Klageweg dürfte gerade angesichts angeschlagener Gesundheit belastend sein. Und vor Gericht müsste er auch noch seine Krankengeschichte öffentlich ausbreiten. Auch einer weiteren Untersuchung müsste er sich wohl stellen. Denn die dauernde Dienstunfähigkeit stellt nach der Empfehlung der Sparkassenverbände der Verwaltungsrat „auf Grundlage eines von ihm einzuholenden vertrauensärztlichen Gutachtens“ fest. Auch möglich, dass das Gericht einen eigenen Gutachter beauftragt. 

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Und beide Seiten profitieren, wenn sich Linnebanks Gesundheitszustand bessert. Möglicherweise kann er ja eine angestellte oder selbstständige Tätigkeit – auch außerhalb des Bankensektors – aufnehmen. Die daraus erzielten Entgelte könnte er sich mit dem Institut nach einem auszuhandelnden Schlüssel teilen.

Gespräche habe es bereits gegeben, heißt es im Umfeld der Sparkasse. Der Verwaltungsrat will am Dienstag Eckpunkte für einen solchen Vergleich festlegen. Klar scheint, dass die Sparkasse sich darauf nur einlässt, wenn diese Regelung für sie günstiger ist.  

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