Wenn in der Nähe von Flughäfen Drohnen gesichtet werden, muss oft der Flugbetrieb gestoppt werden. In Köln gab es im vorigen Jahr 15 Behinderungen durch Drohnen.
Sicherheitsrisiko für LuftfahrtDrohnen verursachen Millionenkosten an deutschen Flughäfen

Immer wieder muss nach Drohnensichtungen an europäischen Flughäfen der Flugbetrieb temporär eingestellt werden.
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Die wachsende Zahl von Drohnensichtungen führt an deutschen Flughäfen zu rasant steigenden Kosten. Im vergangenen Jahr wurden 226 Drohnenvorfälle gemeldet, zeigt eine Analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Davon führten 116 zu Voll- und Teilsperrungen an 25 Flughäfen, die Kosten für den Luftverkehr beliefen sich auf geschätzt 60 Millionen Euro. Berücksichtige man Folgekosten aus Verzögerungen und gestörten Umläufen sowie Flugannullierungen wegen Drohnensichtungen, steige der Schaden auf bis zu 160 Millionen Euro.
„Bereits kurze Störungen lösen im hochvernetzten Luftverkehrssystem beträchtliche Folgewirkungen aus“, sagt Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. Gerade bei längeren oder wiederholten Vorfällen stiegen die Kosten sprunghaft.
70 Prozent aller Flugumleitungen wegen Drohnensichtungen gingen auf umfangreiche Störfälle an Drehkreuzen wie München und Frankfurt zurück, heißt es in der Studie, die auf Daten des Luftfahrt-Bundesamts basiert. Im Oktober hatte es mehrtägige Einschränkungen am Flughafen München wegen Drohnenüberflügen gegeben, rund 10.000 Passagiere waren betroffen. Auch in Frankfurt kam es im Juli 2025 zu einem großen Vorfall.
15 Vorfälle am Flughafen Köln/Bonn
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) dokumentiert, wie viele Behinderungen durch Drohnen es gegeben hat. Demnach kam es 2025 deutschlandweit zu 225 Vorfällen. „169 von den 225 haben sich im Großraum eines Flughafens ereignet, davon war der Airport Köln/Bonn in 15 Fällen betroffen“, sagte Michael Fuhrmann von der DFS auf Anfrage unserer Redaktion.
Wie viele davon Auswirkungen auf den Flugbetrieb hatten kann die DFS nicht sagen – hierzu lägen dem Sprecher keine Daten vor. „Was Sie aber generell sagen können ist, dass es in Einzelfällen auch durchaus zu einer kurzfristigen Unterbrechung des Flugbetriebs kommen kann, je nachdem, in welchem Bereich die Sichtung stattgefunden hat“, so Fuhrmann.
Am Flughafen Köln/Bonn gab es in der jüngeren Vergangenheit laut einem Sprecher keine flugbetrieblichen Einschränkungen aufgrund von Drohnensichtungen. „Unabhängig davon nehmen wir das Thema sehr ernst, da Drohnen im Umfeld von Flughäfen erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr haben können. Für entsprechende Vorfälle bestehen am Flughafen Köln/Bonn bewährte Melde- und Abstimmungswege zwischen Flugsicherung, Polizeibehörden und Flughafenbetreiber“, so der Airport-Sprecher weiter. Im Ereignisfall würden diese Verfahren unmittelbar greifen. Sie umfassten auch Maßnahmen zum Schutz insbesondere der Reisenden, etwa die Einschränkung oder vorübergehende Einstellung des Flugbetriebs.
Weitreichende Folgen im Flugbetrieb
Drohnen sind seit Jahren ein Sicherheitsrisiko an deutschen Flughäfen, da ein Zusammenstoß selbst mit einer Hobbydrohne bei hoher Geschwindigkeit Flugzeuge ernsthaft beschädigen kann. 2024 hatte es laut DLR 118 gemeldete Störfälle durch Drohnen an deutschen Flughäfen gegeben, neun davon führten zu einer vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Große Fälle wie im Oktober 2025 in München, bei dem etwa 3000 Passagiere am Flughafen strandeten, gab es nicht.
„Die deutliche Zunahme ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass seit 2025 die Polizeibehörden verstärkt Drohnendetektionssysteme einsetzen“, so DFS-Sprecher Fuhrmann weiter. Im laufenden Jahr (Januar bis April 2026) habe es in Köln/Bonn erst zwei Behinderungen durch Drohnen gegeben.
Die Folgen unautorisierter Drohnenflüge reichten von Verzögerungen und Warteschleifen über Umleitungen bis hin zu Betriebseinstellungen, so das DLR. Für Airlines entstünden Kosten etwa durch längere Flugzeiten, zusätzlichen Kerosinverbrauch sowie Passagierbetreuung und Ersatzflüge. Flughäfen seien besonders von Annullierungen betroffen, da sie zu Einnahmeausfällen bei den Entgelten führten, schreibt das DLR, das selbst an Technologien zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen forscht.
Hohe Strafen für Drohnenflüge
Drohnen in Flughafennähe werden oft von Piloten und Tower-Lotsen gemeldet, zudem liefern die Detektionssysteme der Bundespolizei Hinweise. Genauere Kontrollen könnten zu höheren Fallzahlen beitragen. Meistens bleibt ungeklärt, wer die Drohnen steuert. Die Behörden vermuten neben unbedarften Hobby-Piloten auch geheimdienstliche oder terroristische Hintergründe. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
