Um die gigantische Schadenersatz-Summe von 1,2 Milliarden wird ab 2023 in Köln verhandelt. Ein Bonner Unternehmen gibt an, wegen Preisabsprachen im Lkw-Kartell zu hohe Preise gezahlt haben.
1,2 Milliarden Euro SchadenersatzMammutprozess gegen Lkw-Hersteller findet in Köln statt

Köln: Außenansicht des Landgerichts Köln.
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In einer Mammut-Klage vor dem Kölner Landgericht verlangt ein in Bonn ansässiger Konzern rund 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz von den Teilnehmern am sogenannten Lkw-Kartell. In dem Verfahren, das sich laut Landgerichtspräsident Roland Ketterle derzeit in Vorbereitung befindet, klagt das Unternehmen demnach stellvertretend für 132 Tochterfirmen auf die gigantische Schadensersatzsumme.
Der Bonner Konzern geht davon aus, beim Kauf von 20000 Lkw aufgrund der Preisabsprachen im Lkw-Kartell einen zu hohen Preis gezahlt zu haben. Dabei sind die 1,2 Milliarden Euro nur die Mindestforderung. Eigentlich geht das Unternehmen von einem ihm entstandenen Schaden von 1,4 Milliarden Euro aus, wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilte.
In vielen weiteren Verfahren geht es umsLkw-Kartell
„Das ist ein Riesenverfahren, schon allein von der Datenmenge her“, sagte Ketterle jüngst beim Jahrespressegespräch vor Journalisten. Wie das Landgericht auf Nachfrage der Rundschau konkretisierte, liegen 2500 Dateien mit einer Gesamtdatenmenge von 2,5 Gigabyte vor. Doch es ist nicht das einzige Verfahren um das Lkw-Kartell am Landgericht. Zwei Wettbewerbs- und Kartellkammern sind mit insgesamt 19 solcher Klagen befasst. In einem der kleinsten Verfahren will ein Einzelunternehmer für drei Lkw einen Schaden von 21000 Euro geltend machen.
Hintergrund der Schadenersatzklagen ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016. Sie hatte damals eine Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro gegen mehrere Lkw-Bauer wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt. Betroffen waren Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault. Die höchste Einzelstrafe entfiel mit rund einer Milliarde Euro auf Daimler. Ungeschoren davon kam lediglich die Münchner VW-Tochter MAN. Sie war als Hinweisgeberin in den Genuss der sogenannten Kronzeugenregelung gekommen.
Absprachen im Lkw-Kartell auf höchster Ebene
Das 1997 gegründete Lkw-Kartell war laut den EU-Wettbewerbshütern 14 Jahre aktiv. Absprachen hatte es auf höchster Führungsebene gegeben. Erst überraschende Untersuchungen durch die EU-Kommission setzten der Zusammenarbeit 2011 ein Ende. Die Mitglieder des Kartells hatten sich mehrere Formen unerlaubter Zusammenarbeit schuldig gemacht. So hatten sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen verständigt. Die Kosten für diese Technologien gaben sie an ihre Kunden weiter.
Wann das Verfahren um die 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz beginnen wird, ist noch unklar. Das Landgericht rechnet aber mit einem Prozessauftakt im kommenden Jahr. (mit dpa)