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Nach OVG-UrteilNRW-Landesregierung setzt Corona-Einschränkungen wieder in Kraft

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Symbolbild.

Köln – Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig - wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte - die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

Reaktion auf OVG-Entscheidung

Mit dem Schritt reagierte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, dass am Montag alle Kundenbegrenzungen im Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen - betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten aber nicht. Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte geklagt. Das Land reagierte innerhalb von wenigen Stunden auf die Entscheidung der Richter und schärfte seine Corona-Verordnung nach. (dpa)