Köln – Ein gegensätzlicheres Geschäftsmodell lässt sich kaum denken. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - ARD, ZDF und Deutschlandradio - erhalten über die obligatorische Rundfunkabgabe rund acht Milliarden Euro im Jahr, um mit rund 27.000 Mitarbeitern ihre Arbeit zu leisten. Die Zeitungsverlage hingegen müssen ihre Budgets erst erwirtschaften, um dem Publikum ihre Angebote machen zu können.
In der Vergangenheit hat das Miteinander der ungleichen Systeme funktioniert. "In der früheren Medienwelt galt eine - auch verfassungsrechtlich klar gezogene - Grenze: ARD und ZDF verbreiten Fernsehen, ARD und Deutschlandradio Radio. Presse hingegen ist privaten Anbietern vorbehalten", hat Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau und von 2000 bis 2016 Präsident des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV), festgestellt.
Veränderung der Medienwelt
Doch hat die Veränderung der Medienwelt, die wachsende Bedeutung digitaler Angebote die Balance aus Sicht der Verleger empfindlich gestört. Sie kritisieren, dass die Öffentlich-Rechtlichen, allen voran die ARD, im Internet mit ihrem digitalen Angebot publizistische Plätze besetzen, die bisher den Verlagen vorbehalten waren. Die zunehmende Zahl von Pressetexten betrachtet der BDZV als direkte Konkurrenz zur gedruckten Zeitung und in letzter Konsequenz als existenzbedrohend.
"Im Internet dürfen die Anstalten selbstverständlich Rundfunksendungen verbreiten. Sie machen aber darüber hinaus mit vermeintlich kostenlosen, in Wirklichkeit gebührenfinanzierten Textangeboten den privaten Verlagen, die auf die Entgelte ihrer Leser angewiesen sind, unfaire Konkurrenz", sagt Heinen. Die öffentlichen Anstalten begegnen der Kritik mit dem Hinweis, ihr Auftrag sei es, "allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen", wie es Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dargelegt hat.
"Mit der Konvergenz der Medienwelt müssen alle Medien umgehen", sagt Hermann Neusser, Verleger und Herausgeber des General-Anzeigers Bonn. "Kommerzielle Anbieter müssen ihr Geschäftsmodell kontinuierlich anpassen. Die Öffentlich-Rechtlichen verschieben die Grenzen, was Digitalisierung für ihren - durch Gebühren finanzierten - Programmauftrag bedeutet, immer weiter. Dabei darf ein fairer Wettbewerb nicht beschädigt werden, sondern es müssen die öffentlich-rechtlichen Interessen mit denen der privaten Anbieter abgeglichen werden."
Telemedienauftrag auf der Agenda
In diesen Interessenausgleich sind Juristen und Politiker involviert. Um die App der "Tagesschau" haben Presseverlage und die ARD vor Gericht gerungen. Die Ministerpräsidenten, die über die Medienpolitik entscheiden, beschäftigen sich gerade mit einer umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Am 19. und 20. Oktober steht der sogenannte Telemedienauftrag auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz in Saarbrücken. Einen Tag zuvor befasst die Rundfunkkommission sich mit dem Thema.
Wie könnte eine Kompromisslinie aussehen? Die Öffentlich-Rechtlichen müssten ihre nicht auf Sendungen bezogene Pressetextproduktion im Internet drosseln und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: die Lieferung audiovisueller Inhalte. Ansonsten drohten Wettbewerbsverzerrung und sinkende Medienvielfalt, argumentiert GA-Verleger Neusser.
"Die unheimliche Macht"
"Die Frage ist: Wird am Ende, vielleicht in ein paar Jahren, nur noch der öffentlich-rechtliche Journalismus bestimmen, worüber das Land redet?", schrieb der "Spiegel" in der vergangenen Woche in einer Titelgeschichte über "Die unheimliche Macht" von ARD und ZDF.
Die Politik, deren Nähe zum öffentlich-rechtlichen System in Deutschland quasi institutionalisiert ist, hat zuletzt differenzierte Signale ausgesendet.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) dachte öffentlich über eine Zusammenlegung von ARD und ZDF nach. Sein baden-württembergischer Kollege Wilfried Kretschmann von den Grünen will "über eine Einschränkung des Textlichen" diskutieren. Die Position der Zeitungsverleger ist klar umrissen. "Wir fordern, dass presseähnliche Angebote generell untersagt werden", sagte BDZV-Präsident Mathias Döpfner. "Ich kann nur hoffen, dass die Politik die Weichen richtig stellt. Sonst zerstört sie das duale System."
Diese Woche wird spannend für alle Beteiligten.
Der Zeitplan
Die Reform des Telemedienauftrags steht auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. und 20. Oktober in Saarbrücken. Zuvor, am 18. Oktober, wird sich die Rundfunkkommission mit diversen Fragen dieser Reform befassen. Unterschiedliche Positionen werden die Tagesordnung bestimmen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund zum Beispiel fordern im Gegensatz zu den Verlagen eine Lockerung oder völlige Abschaffung des Verbots "presseähnlicher Angebote" im Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen. (EB)
