Clemens Fuest, Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest,hält die Sorge der Unternehmen für übertrieben.
„Große Erbschaften kaum belastet“Ökonomen fordern Ende von Erbschaftsteuerprivilegien für Unternehmer

ILLUSTRATION - 13.01.2026, Sachsen, Leipzig: Ein Kugelschreiber liegt auf einem Bogen zur Erbschaftsteuererklärung. (zu dpa: «Enorme Unterschiede bei Erbschaften zwischen Ost und West») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Führende Ökonomen sprechen sich in der Debatte um die Erbschaftsteuer in Deutschland für das Ende der Privilegien bei der Vererbung von Unternehmen aus. „Eine Reform sollte die Steuersätze deutlich senken, Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien abschaffen sowie Stundungsregeln vorsehen“, sagte der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, Clemens Fuest, der „Welt am Sonntag“. Auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält die geltenden Sonderregeln für nicht mehr zeitgemäß.
Insbesondere für Betriebsvermögen gelten derzeit weitreichende Ausnahmen von der Erbschaftsteuer. Dies soll verhindern, dass Betriebe im Erbfall aufgegeben werden müssen, weil die Steuerlast zu hoch ist. Fratzscher forderte die Abschaffung „aller Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen“. Zum Schutz der Unternehmen könnten die Zahlungen gestundet werden, sagte er der Zeitung.
Fuest will gerechtere Lastenverteilung
Auch Ifo-Chef Fuest hält die Sorge der Unternehmen für übertrieben. „Eine Steuer mit niedrigem Satz im Bereich von zehn Prozent, kombiniert mit großzügigen Stundungsregelungen, ist tragbar“, sagte er. Bei selbstgenutzten Immobilien sei ebenfalls keine Ausnahme nötig. Eine Steuerfreiheit sei nur noch beim Ehepartner, der bislang schon in der Immobilie wohne, begründet.
Während Fratzscher Vermögen insgesamt stärker für die Einnahmen des Staates heranziehen will, plädiert Fuest hingegen vor allem für eine gerechtere Lastenverteilung. „Derzeit werden vor allem mittelgroße Erbschaften mit der Erbschaftsteuer belastet, während viele große Erbschaften in der Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig belastet werden“, sagte der Ifo-Chef.
Die Debatte um die Erbschaftsteuer hat wegen eines anstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts an Fahrt aufgenommen. Am Montag und Dienstag verhandelt Karlsruhe unter anderem über die Vorteile, die Firmenerben gegenüber anderen Erben haben. (afp)