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Ratgeber RuhestandWie sich der Traum von der Rente im Ausland leben lässt

4 min
Um den Ruhestand wirklich entspannt im Ausland verbringen zu können, sollten zuvor einige wichtige Dinge bedacht werden.

Um den Ruhestand wirklich entspannt im Ausland verbringen zu können, sollten zuvor einige wichtige Dinge bedacht werden. 

Renten im Ausland sind steuerpflichtig. Eine rechtzeitige Beratung hilft, unliebsame Überraschungen und Steuernachforderungen zu vermeiden. Was es zu beachten gilt

1,8 Millionen Renten überweist die deutsche Rentenversicherung (DRV) ins Ausland. Rund 240.000 fließen an deutsche Auswanderer in über 150 Ländern. Immer mehr Rentner setzen ihren Traum vom Ruhestand unter Palmen in die Tat um. Dieser Schritt erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung. Denn je nachdem, wohin sie umziehen und ob sie dauerhaft (mehr als 183 Tage im Jahr) oder nur vorübergehend im Ausland leben, hat dies Auswirkungen auf ihre Rente und sonstigen Altersbezüge.

Auswandern hat finanzielle Folgen

Verbringen Senioren nur die Wintermonate in wärmeren Gefilden, ändert sich nichts. Sie bekommen die volle Rente ausgezahlt. Wer aber plant, seinen deutschen Wohnsitz aufzugeben und dauerhaft ins Ausland zu ziehen, sollte sich von der DRV beraten lassen. Haben Ruheständler einige Berufsjahre im Ausland verbracht, könnten Rentenkürzungen drohen, wenn diese Versicherungszeiten nicht angerechnet werden.

Ein Umzug innerhalb der EU sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz ist kein Problem. Wer allerdings in ein Land auswandert, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bekommt eine geringere Rente ausgezahlt.

Riester –   wann die Förderung zurückzuzahlen ist

Die Auszahlung einer privaten Rente – sei es aus ETF-Sparplänen, die Direktbanken wie ING oder Onlinebroker kostenlos anbieten, oder fondsgebundenen Rentenversicherungen, etwa von Cosmos Direkt, Europa, Canada Life oder Debeka, – hängt nicht vom Wohnsitz ab. Die erworbenen Ansprüche sind sicher. Probleme kann es aber bei staatlich geförderten Renten geben, wenn Senioren dauerhaft ins Ausland ziehen – genauer gesagt, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Riester-Sparer, die ihren Ruhestand an der italienischen Adria oder auf Teneriffa verbringen, bekommen die volle Riesterrente inklusive aller Zulagen ausgezahlt. Ziehen sie jedoch nach Kanada, Thailand oder in die Schweiz, müssen sie die gesamte staatliche Förderung sowie etwaige Steuervorteile zurückzahlen. Entscheidend dafür ist nämlich nicht der melderechtliche, sondern der steuerrechtliche Wohnsitz der Rentner. Das heißt: Gelten sie laut dem zwischen den beiden Staaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) als außerhalb Europas ansässig – zahlen also zum Beispiel in den USA ihre Steuern – müssen sie die gesamte Riester-Förderung zurückerstatten.

Renten bleiben steuerpflichtig

Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Auch Rentenzahlungen ins Ausland. Senioren, die auswandern, wissen aber meist nicht, dass sie ihre gesetzliche Rente in vielen Fällen weiter in Deutschland versteuern müssen. Entsprechend groß ist der Frust, wenn sich das Finanzamt meldet und Steuern für die letzten Jahre nachfordert. Selbst auf kleine Renten fallen oft Steuern an, weil bei einem Wegzug aus Deutschland sämtliche Steuervergünstigungen – samt Grundfreibetrag und Ehegattensplitting – entfallen. Aufwendungen lassen sich nicht mehr von der Steuer absetzen. Ruheständler bleiben „beschränkt steuerpflichtig“: Sie zahlen ab dem ersten Euro Einkommensteuer auf Einkünfte, die Deutschland weiter besteuern darf. Welche das im Einzelnen sind, regeln die DBA. Deutsche Ruheständler müssen zum Beispiel ihre gesetzliche Rente weiter in der alten Heimat versteuern, wenn sie nach Österreich, Italien, Belgien, Kroatien, Polen oder Kanada auswandern.

Eine Rentnerin (Jahrgang 1957) mit einer Monatsrente von 1200 Euro brutto, die zu ihrer Tochter nach Salzburg zieht, müsste im Jahr 2640 Euro an den deutschen Fiskus abführen. Bleibt sie in Deutschland, fallen keine Steuern an, weil ihre Rente unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Lebt sie dauerhaft in Frankreich, Griechenland, den USA oder Thailand, würde sie dort Steuern auf ihre Rente zahlen. Für Kapitaleinkünfte, private und betriebliche Renten können wieder andere Regeln gelten.

Ein Umzug ins Ausland kann sich also auch rechnen, wenn Senioren hohe sonstige Einkünfte haben und die Steuersätze am neuen Wohnsitz niedrig sind. Bei Pensionen ehemaliger Staatsdiener behält der frühere Arbeitgeber, der die Ruhestandsgehälter auszahlt, die Lohnsteuer direkt ein.

Beratung schützt vor Verlusten

Steuernachforderungen lassen sich aber vermeiden. „Wer auswandern möchte, sollte seine Altersvorsorgeverträge einem Berater vorlegen, um die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen“, rät das zuständige Finanzamt Neubrandenburg RiA. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden. Senioren, die über 90 Prozent ihrer Altersbezüge in Deutschland versteuern müssen, können die „unbeschränkte Steuerpflicht“ beantragen.

In diesem Fall berechnet das Finanzamt die Steuer so, als würden sie weiter in Deutschland leben und berücksichtigt Freibeträge, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen. Ruheständler mit geringer Rente und wenigen sonstigen Einkünften haben dann netto mehr im Geldbeutel. Das Gleiche gilt, wenn sie ihr Eigenheim vermieten. Denn steht die Immobilie in Deutschland, werden Mieteinkünfte dort besteuert.