Köln/Bonn – Es ist ein Rückschlag für das Bonner Unternehmen Wetteronline und alle anderen privaten Wetterdienste: Das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Grund dafür, warum der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine Warnwetter-App in einer Vollversion nicht kostenlos anbieten sollte.
Die Vollversion beinhaltet neben Unwetterwarnungen auch andere Wetterdaten. Damit ist das Angebot, zugespitzt formuliert, ein staatlich finanziertes Konkurrenzprodukt zu den Wetter-Apps privater Anbieter, die meist mit Werbung finanziert sind. Seit November musste der DWD für die Vollversion ebenfalls eine Gebühr erheben. Nur noch die Unwetterwarnungen sind seitdem kostenlos. Doch trotz der Entscheidung von Freitag ist fraglich, wann und ob die Nutzer die Warnwetter-App wieder kostenlos herunterladen können.
Private Wetteranbieter klagten gegen DWD-Angebot
Doch zunächst zum Hintergrund der Geschichte: Seitdem der DWD seine kostenlose Warnwetter-App im Jahr 2015 eingeführt hatte, waren private Wetteranbieter erbost. Der Diplom-Meteorologe und Geschäftsführer von Wetteronline Joachim Klaßen sprach immer wieder von unfairen Verhältnissen und unlauterem Wettbewerb und klagte. Er blieb nicht der Einzige. Auch der private Anbieter Wetter.com zog gegen den DWD vor Gericht.
Dann der Lichtblick: Im vergangenen November gaben die Richter des Landgerichts Bonn Wetteronline Recht – die kostenlose Vollversion der App sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Der DWD wurde zur Unterlassung verurteilt. Seitdem kostet das Angebot Geld. Im Mai schlossen sich die Richter in Bielefeld der Sichtweise an. Auch Wetter.com bekam Recht. Doch der DWD legte gegen das Bonner Urteil Berufung ein.
Das vorläufige Ende vom Lied: Die Kölner Richter haben dieses Urteil am Freitag wieder aufgehoben. Die Begründung: Aus dem Wettbewerbsrecht ergebe sich kein Anspruch. Weil von Seiten des DWDs „keine geschäftliche Handlung“ vorliege. Der DWD werde vielmehr „aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig“.
Die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit sei „Teil der Daseinsfürsorge“, heißt es. Als öffentliche Institution habe der DWD keine Wettbewerbsabsicht, hatte es bereits in einer Verhandlung Ende Juni geheißen.
Der Anwalt von Wetteronline, Daniel Kendziur, hielt damals dagegen: Die Abgabe einer kostenlosen Wetter-App sei für Wetteronline ein „nichthinnehmbarer Nachteil“. Der DWD habe seine Aufgabe an dieser Stelle missverstanden. Sicher erfülle der DWD eine hoheitliche Aufgabe. Es stehe aber in keinem Gesetz, dass das über eine kostenlose App passieren müsse. Bei der Urteilsverkündung am Freitag war Wetteronline-Geschäftsführer Klaßen nicht vor Ort. Er und seine Anwälte wollten das Urteil auch vorerst nicht kommentieren. Ob Wetteronline Revision einlegt, ist unklar. In diesem Fall würde dann der Bundesgerichtshof entscheiden.
Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats Hubertus Nolte erklärte am Freitag: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“. Denn sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss das Verwaltungsgericht noch über einen Hilfsantrag von Wetteronline entscheiden. Darin geht es dann darum, ob die Warnwetter-App „öffentlich-rechtlich“ zulässig ist. Das heißt, ob sie mit dem Gesetz des Deutschen Wetterdienstes vereinbar ist.
Das Kölner Urteil vom Freitag ist somit für den DWD nur ein Teilerfolg. Dazu kommt: Um die App wieder kostenlos anbieten zu können, müsste auch das Bielefelder Urteil wieder aufgehoben werden.