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Rücksendung nicht immer kostenlosNeue Regeln für Versandhandel

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Köln – Die Ware bestellen, gemäß Katalog oder Online, sie nach Lieferung kurz begutachten und dann kommentarlos innerhalb von 14 Tagen an den Versender zurückschicken, weil sie nicht gefällt, die Größe nicht stimmt oder, weil man es sich anders überlegt hat - das ist gängige Praxis: Die Rücksenkung kostet in der Regel nichts. Nach deutschen Vorschriften darf der Versandhandel dafür keine Gebühren in Rechnung stellen, wenn das Produkt mehr als 40 Euro kostet. Viele Versender haben auch bei geringerem Warenwert nichts berechnet.

Mit dem deutschen Sonderrecht ist nun Schluss. Eine EU-Verbraucherrichtlinie, die ab 13. Juni gleiches Recht in allen EU-Ländern schaffen soll, erlaubt es den Firmen, dem Kunden, unabhängig vom Preis der bestellten Ware, die Kosten der Rücksendung aufzubürden. Die Frage, ob sie das tun oder aus Wettbewerbsgründen darauf verzichten, ist nicht eindeutig zu beantworten. Die Großen der Branche haben nach Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) erklärt, es bleibe alles beim Alten. Kleine Versender sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW daran interessiert, Retourkosten auf den Verbraucher abzuwälzen, weil sie teurer einkaufen als die Großen. Hinzu kommt, dass es bei bestimmten Warengruppen wie Bekleidung, Schuhen und Schmuck überdurchschnittlich hohe Retourquoten gibt.

Die großen Versender, das sind der Onlineanbieter Amazon, die Otto-Gruppe mit ihren Töchtern und der Onlineversender Zalando. Der Verband beziffert den Warenumsatz des Versandhandels für 2013 mit 48,3 Milliarden Euro. Daran haben Onlinebestellungen einen Anteil von 39,1 Milliarden Euro. Auch die traditionell operierenden Firmen haben ganz überwiegend einen Onlineshop. Ohne online geht nichts mehr. Verbraucherschützer empfehlen, sich vor der Bestellung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versenders zu informieren, ob er Retourkosten berechnet. Dort werden auch die Versandkosten genannt. Formal wird die Rücksendung komplizierter. Der Kunde muss das Geschäft innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich widerrufen, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Und die Versandfirma muss ihm eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Bei Otto heißt es, man werde den Waren ein Widerrufsformular beilegen. Das müsse der Kunde nur ausfüllen und einschicken.