Die Bundesnetzagentur plant höhere Netzentgelte für Haushalte mit eigener Solaranlage. Die Mehrkosten sollen unter 100 Euro liegen.
Netzagentur plant MehrkostenBesitzer von Photovoltaik-Anlagen sollen mehr bezahlen

Haushalte mit PV-Anlagen sollen sich künftig stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. (Symbolbild)
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Für die Inanspruchnahme der Stromnetze ist für Haushalte, die über eine eigene Anlage zur Energieerzeugung verfügen, zukünftig die Entrichtung eines erhöhten Grundpreises vorgesehen. Diese Absicht verfolgt die Bundesnetzagentur im Zuge der bevorstehenden Überarbeitung der Netzentgeltsystematik Strom, wie die in Bonn ansässige Behörde verlauten ließ. „Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Neuregelung soll mit Beginn des Jahres 2029 wirksam werden.
Von dieser neuen Vorschrift wären beispielsweise Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen betroffen, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Personen, die lediglich ein als Steckersolaranlage bekanntes Balkonkraftwerk nutzen, sind von der Zahlung dieses erhöhten Grundpreises ausgenommen.
Beteiligung von „Prosumern“ an den Netzkosten
Durch den angehobenen Grundpreis sollen die als „Prosumenten“ bezeichneten Akteure einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Netze leisten, wurde mitgeteilt. Die Bezeichnung „Prosument“ setzt sich aus den Wörtern „Produzent“ und „Konsument“ zusammen. Die Bundesnetzagentur erläuterte, eine intensivere Einbeziehung von Prosumenten in die Netzfinanzierung sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“. Genauere Informationen zu den Vorhaben hat die Behörde bislang nicht veröffentlicht.
Bei den Netzentgelten sind eine Vielzahl von neuen Vorschriften vorgesehen, die sich auf sämtliche Stromkunden und erstmalig auch auf die Erzeuger von Strom auswirken. Die Anpassungen sind erforderlich, da die Gültigkeit der aktuellen Vorschriften Ende 2028 endet. Laut einer Mitteilung von Behördenpräsident Klaus Müller soll durch ein neues System die Wirtschaftlichkeit verbessert und eine gerechte Lastenverteilung erzielt werden. „Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Auswirkungen der Reform für Haushaltskunden
Für die circa 40 Millionen Haushaltskunden werde sich aus systematischer Sicht kaum etwas verändern, unterstrich die Behörde. Es hieß: „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“. Zukünftig seien jedoch verbindliche Regelungen für die Grundpreise geplant.
Die Entgelte für die Netznutzung stellen für private Haushalte mehr als ein Drittel des Gesamtstrompreises dar. Diese Einnahmen finanzieren den Betrieb, die Instandhaltung, die Modernisierung sowie die Erweiterung des Stromnetzes. Nach Angaben der Netzagentur beläuft sich die Gesamtsumme auf jährlich etwa 37 Milliarden Euro. Für das deutsche Stromnetz sind vier Übertragungsnetzbetreiber sowie circa 860 weitere Verteilnetzbetreiber zuständig.
Innerhalb der Branche ist die Reform unter dem Kürzel „Agnes“ bekannt, eine Abkürzung für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, bis Mitte des Jahres einen fertigen Entwurf zu präsentieren, über den im Anschluss alle involvierten Parteien eingehend beraten werden. Die finale, auf dieser Basis angepasste Version plant die Behörde für Ende 2026 festzuschreiben, was zwei Jahre vor dem Wirksamwerden der neuen Bestimmungen ist. (dpa/red)
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