Uneins über „Corona-Rabatt“Drei Kölschbrauer ringen ums Bußgeld

Lesezeit 3 Minuten
Kölsch

Ein Köbes trägt Kölsch-Bier aus. 

  • Die Brauereien Früh und Gaffel aus Köln sowie Erzquell aus Wiehl mit der Marke Zunft-Kölsch wehren sich gegen eine vor sechs Jahren verhängte Kartellstrafe.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft lehnte dabei einen zusätzlichen Corona-Rabatt strikt ab.

Düsseldorf/Köln – Im Bierkartell-Verfahren gegen drei Kölsch-Brauer wird um das Bußgeld gerungen. Am Mittwoch vertagte der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) eine Entscheidung über einen Verständigungsvorschlag um eine Woche. Der Vorschlag des Vorsitzenden Richters Manfred Winterscheidt sah neben einer deutlichen Reduzierung des Bußgelds auch einen „Corona-Rabatt“ vor. Diesen lehnte die  Generalstaatsanwaltschaft freilich ab.

Die Brauereien Früh und Gaffel aus Köln sowie Erzquell aus Wiehl mit der Marke Zunft-Kölsch wehren sich gegen eine vor sechs Jahren verhängte Kartellstrafe. Insgesamt hatte das Bundeskartellamt damals gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter hatten sie Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt. Beim Fassbier sollen Erhöhungen von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter verabredet worden sein, beim Flaschenbier eine Verteuerung von einem Euro pro Kasten. Im Visier waren neben den Kölsch-Braueren Branchengrößen wie Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner, Carlsberg, Radeberger sowie persönlich Verantwortliche. Anheuser-Busch Inbev (unter anderem Beck's) war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Carlsberg war vor Gericht erfolgreich gegen die Buße vorgegangen.

Ursprüngliches Bußgeld lag bei drei Millionen Euro

Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen, so Richter Winterscheidt am vergangenen Mittwoch. Außerdem sei ein Teil der Vorwürfe, der sich auf das Jahr 2006 bezieht, möglicherweise verjährt. Das Gericht nannte einen Bußgeldkorridor. Als höchste Untergrenze war das für die Brauereien ein Betrag zwischen 53 000 und 285 000 Euro, die höchste Obergrenze lag zwischen 105 000 und 570 000 Euro. Kartellstrafen richten sich nach dem Umsatz der Unternehmen. Demnach hätte Früh zwischen 285.000 und 570.000 Euro zahlen müssen. Das ursprünglich vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld betrug über drei Millionen. Zusätzlich wollte Winterscheidt den Brauereien einen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent einräumen, um die dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Brauereien zu berücksichtigen.

Kein Corona-Rabatt

Die Generalstaatsanwaltschaft stimmte jetzt zwar dem verringerten Bußgeldrahmen zu, lehnte aber einen zusätzlichen Corona-Rabatt strikt ab. Auf den pochten aber Früh und Gaffel, während Erzquell bereit war, auch zu diesen Konditionen einer Verständigungslösung zuzustimmen. Freilich betonte der Vorsitzende Richter Manfred Winterscheidt, dass das Gericht auf jeden Fall die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei der Bußgeldfestlegung zu berücksichtigen müsse. Der finanzielle Unterschied sei am Ende nicht mehr sehr groß.

Verfahren bei Zustimmung aller deutlich verkürzt

Außerdem drohen zwei noch lebenden Verantwortlichen der Kölsch-Brauereien deutlich geringere Bußen im Korridor zwischen 10 000 bis 20 000 Euro als höchste Untergrenze und 40 000 bis 50 000 Euro als höchste Obergrenze.

Das könnte Sie auch interessieren:

Damit scheint eine Verständigung mit Erzquell sicher, möglicherweise wird das Verfahren dann aber abgetrennt. Stimmen auch Früh und Gaffel einer Verständigung zu, verkürzt das das gesamte Verfahren. Die Brauer würden sich zu den Vorwürfen einlassen, umfangreiche Zeugenaussagen könnten verlesen werden beziehungsweise im Selbstleseverfahren in das Verfahren eingeführt werden. Kommt es zu keiner Verständigung, fällt in diesem Jahr wohl keine Entscheidung mehr. Das könnte für die Brauer teurer werden. Im kommenden Jahr könnte sich die Konjunktur erholt haben und der Bierkonsum steigen. Zusätzlich sollte die Fußball-Europameisterschaft für Bierabsatz sorgen. Damit erhöhte sich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Brauereien und damit möglicherweise auch das Bußgeld.

Rundschau abonnieren