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Tipps für HobbysportlerWer haftet bei Unfällen in der Freizeit?

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Ob Kartfahren, Reiten, Klettern oder Tauchen - bei vielen beliebten Hobbys besteht ein hohes Risiko, sich und andere zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen. Jeder Bürger sollte deshalb eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Denn wer in der Freizeit einen anderen schuldhaft schwer verletzt, steht dafür gerade. Nicht nur Schmerzensgeld und Schadenersatz, auch eine lebenslange Rente kann fällig werden, wenn der Verletzte nicht mehr erwerbsfähig ist. Eine Haftpflicht deckt dieses Risiko ab.

„Für Freizeitsportler kann sich auch eine Unfallversicherung lohnen“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur Kosten für Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin Arbeit passieren.

In der Regel über Verein versichert

Mitglieder von Fitnessstudios oder Sportvereinen sind zwar in der Regel über den Verein versichert - allerdings sei auch hier nicht jede Art von Unfall gedeckt: „Fußballspieler ziehen sich sportbedingt leicht Verletzungen zu - die Gefahr ist bei diesem Sport einfach von vorneherein gegeben“, sagt Rüter de Escobar. Für einen im Spiel erlittenen Kreuzbandriss können Betroffene aber schlecht den Gegenspieler oder den Verein haftbar machen - das Risiko müssen sie selbst tragen.

Grundsätzlich müssen Veranstalter oder Betreiber von Sportanlagen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und einwandfreies Equipment zur Verfügung stellen. „Wenn ein Verbraucher durch fehlerhaftes Equipment zu Schaden kommt, muss der Veranstalter die Kosten übernehmen“, sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten. Der Geschädigte müsse allerdings nachweisen, dass das Equipment fehlerhaft war.

Fragen zu Hobbys ehrlich beantworten

Zwar führen Unfälle in der Freizeit nur vergleichsweise selten zu dauerhaften Gesundheitsschäden oder gar zum Tod. Bestimmte Hobbys entscheiden aber mit, ob und zu welchen Bedingungen jemand Versicherungsschutz erhält. So müssen Kunden vor dem Abschluss einer Lebensversicherung Fragen zu ihren Hobbys beantworten - grundsätzlich werde eine Risikoprüfung durchgeführt, erklärt die Allianz.

Auch im Beratungsgespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man darauf achten, dass gefährliche Freizeitaktivitäten angesprochen werden. Sonst sei die Gefahr groß, aus Unwissenheit unvollständige Angaben zu machen und am Ende leer auszugehen. „Prinzipiell sind nur solche Hobbys relevant, die mit erhöhten Unfall- oder Gesundheitsgefahren verbunden sind. Dies können beispielsweise Motorradfahren, Tauchen, Reiten oder Klettern sein“, erklärt Dr. Olaf Hottinger, Experte für Risikomanagement bei der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Gefährliche Hobbys müssen übrigens auch dann angegeben werden, wenn sie nur selten ausgeübt werden. Ungefährliche Aktivitäten wie Schachspielen oder normales Angeln muss der Kunde dagegen nicht nennen.

Lesen Sie in unserer Bildergalerie, welche Versicherungen notwendig sind - und wer bei Freizeit-Unfällen haftet.

Buchtipp:

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