Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag den Weg für eine feste Fehmarnbelt-Querung freigemacht. Mehrere Klagen gegen den geplanten Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark wurden abgewiesen. Der deutsch-dänische Staatsvertrag zu der Querung sei völkerrechtlich bindend, begründete das Gericht das Urteil.
Umweltschützer und Fährunternehmen hatten sich gegen den deutschen Planfeststellungsbeschluss zur Querung zwischen Fehmarn in Deutschland und Lolland in Dänemark gewandt. Zudem klagten ein Landwirt und die Stadt Fehmarn. (Az. BVerwG 9 A 7.19 u.a.)
Der kombinierte Eisenbahn- und Straßentunnel soll ab 2029 nutzbar sein und die Fahrtzeit etwa zwischen Hamburg und Kopenhagen deutlich verkürzen. Schon seit Beginn der Planungen ist er allerdings umstritten. Umweltschützer fürchten um das artenreiche Naturschutzgebiet Fehmarnbelt, Fährunternehmen um den Tourismus. Sie hatten eine umfassende gerichtliche Prüfung des deutschen Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Außerdem klagte ein Landwirt auf Entschädigung für die Nutzung seines Landes zum Tunnelbau und die Stadt Fehmarn wegen der Zuständigkeitserweiterung ihrer Feuerwehr auf Brandschutz im Tunnel. (afp)
