Berlin – Ein Roboter, der bei Lähmung oder fehlenden Gliedmaßen füttert. Eine Brille, die Sehbehinderten vorlesen kann: Das sind zwei Beispiele für insgesamt 2300 neue Hilfsmittel, auf die die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten neuerdings Anspruch haben.
Denn der GKV-Spitzenverband hat sein Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis aktualisiert. Im 5. Fortschreibungsbericht, der unserer Redaktion exklusiv vorliegt, sind die neuen Angebote verzeichnet. „Damit sorgen wir dafür, dass unsere Versicherten Hilfs- und Pflegemittel von hoher medizinischer und technischer Qualität erhalten“, sagte GKV-Vize Gernot Kiefer im Gespräch mit unserer Redaktion.
AID-Systeme für Diabetiker
Zu den neuen Produkten gehören innovative Schienen und Inkontinenzhilfen oder Blindenhilfsmittel. Auch Diabetiker profitieren durch eine vereinfachte Insulintherapie: Sogenannte AID-Systeme dosieren das Insulin automatisch: „Versicherte können so unbeschwerter am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ohne umständlich Blutzuckerwerte zu ermitteln und sich selbst Insulin injizieren zu müssen“, sagte Kiefer.
Als eine der wichtigsten Neuerungen gilt die erweiterte Indikation für Blindenhilfsmittel. Anspruch darauf haben nun auch Menschen, die aufgrund psychischer Belastungen oder zerebraler Störungen nicht mehr ausreichend sehen können. Erstattet werden für sie nun etwa an der Brille befestigte Miniaturkameras. Sie können nahezu jegliche Art von Schrift vorlesen und Objekte und Personen erkennen und benennen.
Hilfsmittel für selbstständiges Leben
Neu im Angebot ist auch ein „halb automatischer Speiseroboter“. Der ahmt Bewegungsabläufe eines menschlichen Armes nach und kann Amputierten oder Gelähmten ermöglichen, selbstständig zu essen und zu trinken. Weitere Innovation: Medikamentenspender mit Erinnerungsfunktion, die eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Oder ein „selbstbalancierender Rollstuhl“ mit Raupenfunktion, die die Überwindung von Treppen und Bürgersteigen ermöglicht. Bei der Treppenfahrt wird die Sitzeinheit des Rollstuhls automatisch nach hinten geneigt, sodass der Benutzer immer in aufrechter Position sitzt.
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Im vergangenen Jahr gaben die Kassen für Pflege- und Hilfsmittel insgesamt 9,8 Milliarden Euro aus, rund 600.000 Euro mehr als 2020. Anbieter der Leistungen wie Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustiker sind verpflichtet, über die Neuheiten zu informieren.


